Landtag beschließt neue Altersversorgung für die Abgeordneten

Der Landtag hat neue Regeln zur Altersversorgung seiner Abgeordneten beschlossen. Künftig müssen die Mandatsträger nicht mehr mindestens zehn Jahre im Landtag gesessen haben, um Versorgungsansprüche geltend zu machen.
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Neue Regeln für die Abgeordneten im Bayerischen Landtag. Die Zehn-Jahres-Grenze fällt künftig weg.
Sven Hoppe/dpa Neue Regeln für die Abgeordneten im Bayerischen Landtag. Die Zehn-Jahres-Grenze fällt künftig weg.

München - Mit den Stimmen von CSU und Freien Wählern hat der bayerische Landtag am Donnerstag die Altersversorgung der Abgeordneten neu geregelt.

Künftig können auch Politiker einen Versorgungsanspruch geltend machen, wenn sie nicht die Mindestdauer von zehn Jahren im Landtag (zwei Legislaturperioden) erreicht haben, zuvor oder im Anschluss aber die fehlenden Jahre als kommunale Mandatszeiten vorweisen können. Die bisherige Regelung habe in Einzelfällen "zu gewissen Härten in der Altersabsicherung" geführt, hieß es zur Begründung im CSU-Antrag.

Grüne stimmen dagegen, SPD enthält sich

Beispielsweise verpasste bislang ein Abgeordneter seine Ansprüche, wenn er nach weniger als neun Jahren, sechs Monaten und einem Tag aus dem Landtag ausschied. Die Jahre im Landtag wurden dann - genau wie bei anderen Arbeitnehmern - ausschließlich bei der Rentenversicherung angerechnet. Erst ab dem zehnten Jahr im Landtag erhalten die Abgeordneten zur Altersversorgung 33,5 Prozent der monatlichen Diät (7849 Euro) ausgezahlt. Der prozentuale Anspruch steigt anschließend mit jedem weiteren Abgeordnetenjahr.

Die Grünen lehnten die Neuregelung als einzige Fraktion ab - das Gesetz sei verfassungsrechtlich bedenklich, sagte Thomas Gehring (Grüne). Die SPD enthielt sich bei der Abstimmung.

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