Vorholzer vor Gericht: Geht's nur noch um Schadensbegrenzung?

Landshut - Seit Donnerstag wird Festwirt Peter Vorholzer, der in Landshut auch ein Bowlingcenter betreibt, am Amtsgericht der Prozess wegen Veruntreuung von Arbeitslöhnen in 28 Fällen gemacht. Es geht um insgesamt 33 000 Euro. Die Anklage wirft Peter Vorholzer die Beschäftigung eines Angestellten in Scheinselbstständigkeit in einem Zeitraum von 28 Monaten vor.
Um Schuld oder Unschuld ging es gestern aber nicht. Verhandelt wird diese Frage erst am 27. September. Solange bleibt der Verteidigung, die sich gestern nicht zu ihrer weiteren Strategie äußern wollte, offenbar noch Zeit, um Schadensbegrenzung zu betreiben.
Vorangegangen an die Vertagung des Verfahrens, auf die sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung verständigten, war eine 45-minütige Besprechung zu Beginn der Verhandlung im Richterzimmer. Das einzig Nennenswerte, was dann noch folgte, war die Anklageverlesung.
Der Vorwurf: Vorholzer hatte nach eigenen Angaben Stefan L. ( Namen von der Redaktion geändert ) von September 2012 bis Dezember 2014 als selbstständigen Geschäftsführer seines Bowlingcenters eingesetzt.
Tatsächlich soll es sich bei der Geschäftsbeziehung der Männer laut Anklage aber um ein abhängiges Arbeitnehmerverhältnis gehandelt haben. Als Arbeitgeber sei Vorholzer in dieser Zeit deshalb verpflichtet gewesen, Sozialversicherungsbeiträge für L. abzuführen.
Es geht um insgesamt knapp 33 000 Euro, die Vorholzer so der AOK Bayern vorenthalten haben soll.
Die Staatsanwaltschaft belegte ihren Vorwurf in der Anklageschrift gleich mit mehreren Indizien: Nicht L., sondern Vorholzer soll in dem genannten Zeitraum alle wesentlichen wirtschaftlichen Angelegenheiten des Betriebs entschieden haben.
Als Geschäftsmann habe Vorholzer davon gewusst
L. habe außer einem Laptop sonst kein nennenswertes Kapital für seine Arbeit in den Betrieb eingebracht und dort auch die Büroräume genutzt. Ab einem Warenwert von 1 000 Euro habe Vorholzer jede Rechnung selbst abgesegnet.
Zudem trat L. in dem Zeitraum auch nicht als selbstständiger Unternehmer in Erscheinung. Er besaß nicht mal einen Gewerbeschein.
Als erfahrenem Geschäftsmann sei Vorholzer das alles bewusst gewesen. Schon allein deshalb, da 2015 L. von Vorholzer nämlich wieder in ein Arbeitnehmerverhältnis übernommen wurde, ohne dass sich an dessen Aufgabenbereich im Bowlingcenter gravierend etwas geändert habe.
Verhandelt wurde in der Folge dennoch nicht - und das hat einen guten Grund: Seit Februar ist eine Güteverhandlung am Sozialgericht wegen des Falls Vorholzer anhängig. Dabei geht es um mögliche Rückzahlungen der Sozialversicherungsbeiträge.
Die Verteidigung will sich mit der Staatsanwaltschaft in den nächsten Tagen zusammensetzen und Unterlagen dazu nachreichen.
"Sie wissen ja, was daran hängt"- die Dult-Zulassung
Wie ein Sprecher des Amtsgerichts der Landshuter AZ sagte, ohne sich dabei auf den konkreten Fall zu beziehen, könnte sich eine große Rückzahlungsmoral im Falle einer Verurteilung positiv auf den Strafrahmen auswirken.
Dazu passte gestern, dass auch Richter Alfred Zimmerer die zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft ausgehandelte Vertagung begrüßte. "Sie wissen ja, was daran hängt", sagte er in Richtung des Angeklagten.
Für den Festwirt könnte im Falle nämlich einer Verurteilung seine Konzession auf dem Spiel stehen, zumindest ist die Zulassung für die Dult dann in ernsthafter Gefahr.
Wie ein Landshuter Stadtrat unserer Zeitung sagte, habe die Stadt bei einer Verurteilung ab 90 Tagessätzen noch einen gewissen Ermessensspielraum, ob ein Festwirt für die Dult zugelassen werde. Ab 120 Tagessätzen sei dies bereits ausgeschlossen.
Die Verhandlung wird am Donnerstag, 27. September, um 13 Uhr fortgesetzt.