Vom Freispruch zum Schuldspruch

Das Verfahren musste vor dem LG Landshut neu aufgerollt werden
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Walter X. hat sich am vergangenen Freitag abermals am Landgericht Landshut dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs stellen müssen.
cv-Archiv Walter X. hat sich am vergangenen Freitag abermals am Landgericht Landshut dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs stellen müssen.

Der Beamte muss drei Jahre hinter Gitter

Landshut - Das Urteil stand unmittelbar bevor. Rund drei Stunden lang hatten die Verfahrensbeteiligten im neu aufgerollten Prozess gegen einen Freisinger Familienvater wegen des sexuellen Missbrauchs seiner Tochter unter Ausschluss der Öffentlichkeit plädiert. Doch dann verkündete am Freitag die vierte Strafkammer des Landgerichts Landshut überraschend statt des Urteils einen weiteren Zusatztermin.


Sechs Jahre hat sich das Verfahren seit dem Beginn der polizeilichen Ermittlungen nun hingezogen; sechs weitere Zeugen wurden vergangenen Freitag noch einmal gehört.

Dann stand für die vierte Strafkammer fest: Walter X. ist schuldig des sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen in drei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Vergewaltigung. Der 47-Jährige wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Zwei Monate davon gelten aufgrund der überlangen Verfahrensdauer als abgegolten.

Wie berichtet, war im September 2015 vor der sechsten Strafkammer ein Freispruch für Walter X. erfolgt - allerdings ein Freispruch zweiter Klasse: "Ein Fragezeichen bleibt stehen", hieß es in der Urteilsbegründung.

Man habe den Beamten nicht verurteilen können, da objektive Beweise gefehlt hätten. Doch auf die Revision der heute 25-jährigen Tochter und Nebenklägerin hatte der Bundesgerichtshof das Urteil im Juni 2016 aufgehoben und den Fall zurück an das Landgericht verwiesen. Walter X. musste sich erneut den Missbrauchsvorwürfen stellen.


Am letzten Verhandlungstag wurden noch einmal Ex-Frau, Ex-Schwiegervater, eine weitere Tochter und Freundinnen der Familie gehört bezüglich der Frage nach dem genauen Zeitpunkt einer Familienfeier.

Auch der Bruder des Angeklagten sagte aus. Der Mann wollte mit seiner Aussage aber offensichtlich die Glaubwürdigkeit seiner Nichte erschüttern, indem er die junge Frau als unzuverlässig und gar als Lügnerin darstellte.

Walter X. selbst hatte vor Gericht nichts unversucht gelassen, seine Tochter in schlechtem Licht dastehen zu lassen.

Der Angeklagte spricht vor Gericht von einem Komplott

So hatte er etwa von Drogenproblemen berichtet und der Kammer Fotos von Spritzen und Erbrochenem präsentiert. Der studierte Wirtschaftsinformatiker sprach von einer bewussten Falschbezichtigung seiner Tochter. Diese sei von seiner Ex-Frau im Zuge eines Rosenkrieges instrumentalisiert worden. Es sei ein Komplott seiner Familie.

Doch trotz seiner wiederholten Unschuldsbeteuerungen zeigte sich die vierte Strafkammer nach acht Verhandlungstagen davon überzeugt, dass die in der Anklage erhobenen Vorwürfe "sich im Wesentlichen so zugetragen haben", wie Vorsitzender Richter Theo Ziegler in der Urteilsbegründung sagte.

Demnach hat sich X. 2007 und 2008 bei einer Familienfeier bei seinen Schwiegereltern und zwei Mal in der gemeinsamen Wohnung in Freising an seiner damals 14-jährigen Tochter vergangen.

Bei einer klassischen Aussage-gegen-Aussage-Konstellation war die Kammer den Angaben der Nebenklägerin gefolgt, die auf die Kammer einen "aufrichtigen Eindruck" gemacht hat. Und sollte die 25-Jährige in der Vergangenheit mal gelogen haben, sagte Ziegler in Hinblick auf die Aussage des Bruders, so stehe dies "in keinerlei Zusammenhang mit den Vorwürfen hier".

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Im Lauf des Verfahrens hatten zwei weitere Töchter Missbrauchsvorwürfe X. erhoben, die sie vor der vierten Strafkammer wiederholt hatten. Die eingeleiteten Verfahren wurden von der Staatsanwaltschaft aber eingestellt.

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