Test im Landkreis: Jugendliche kaufen Alkohol - erschreckendes Ergebnis!

Das Kreisjugendamt hat im Landkreis Jugendliche testweise einkaufen lassen. Fast die Hälfte bekam auch Verbotenes. Eigentlich müsste vor Abgabe der Ausweis kontrolliert werden. Geschäfte müssen nun wegen des Verkaufs mit Bußgeldern rechnen.
von  AZ

Landshut - Unwissen über die geltende Rechtslage und Fehler beim Berechnen des Alters: Bei knapp der Hälfte der geprüften Verkaufsstellen im Landkreis Landshut haben Jugendliche es geschafft, Alkohol und Tabak zu kaufen. Die Testkäufe wurden vorab in den Medien angekündigt.

Vom Kreisjugendamt und den Polizeiinspektionen beauftragte Jugendliche, die dafür extra geschult wurden, haben Ende Mai drei Tage lang stichprobenartig versucht, Bier und Spirituosen, aber auch Zigaretten zu kaufen. Von 36 überprüften Supermärkten und Tankstellen haben 17 an Jugendliche verkauft. Das entspricht einem Anteil von 47 Prozent.

"Ein wirklich ernüchterndes Ergebnis. Es besteht seitens der Händler dringender Schulungs- und Nachholbedarf", sagen die Organisatoren der Jugendschutzkäufe. Die durchgefallenen Stellen und das Verkaufspersonal wurden entsprechend angehört, sie müssen jeweils mit Buß- oder Verwarngeld rechnen.

Gemäß dem Jugendschutzgesetz dürfen Bier, Wein und Sekt an Jugendliche ab 16 Jahren abgegeben werden. Anderer Alkohol wie Spirituosen erst ab 18 Jahren. Das Rauchen in der Öffentlichkeit ist Minderjährigen stets untersagt, auch der Kauf von Tabakwaren ist erst ab 18 Jahren gestattet.

Keine Kontrolle trotz Warnanzeigen

Warum ist der Jugendschutz so wichtig? Konsum von Alkohol und Zigaretten birgt für Jugendliche Gefahren und Risiken in ihrer Entwicklung. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber durch das Jugendschutzgesetz den Zugang zu diesen so genannten allgegenwärtigen Alltagsdrogen reglementiert.

Alarmierend sind die Ergebnisse der Jugendschutzkäufe vor allem mit dem Hintergrund der elektronischen Ausstattung der Kassensysteme. Beim Kauf von Produkten, die dem Jugendschutzgesetz unterliegen, leuchtet an den Bildschirmen der Abrechnungssysteme eine visuelle Warnanzeige mit Angabe des gesetzlichen Abgabealters auf.

Manchmal ertönt zusätzlich ein Warnsignal. In fast allen negativ getesteten Fällen ließ sich das Kassenpersonal den Ausweis zeigen, verkaufte aber den minderjährigen Testpersonen dennoch die Spirituosen oder Mischgetränke. Vor der Abgabe der Ware müsste der Ausweis überprüft werden, ob der Jugendliche das Alter, das vom Kassensystem vorgegeben wird, auch schon erreicht hat - in einigen Fällen erfolgte die Überprüfung des Geburtsdatums aber nicht gewissenhaft.

Erfreulich sei aber, dass die Hälfte der inspizierten Verkaufsstellen die gesetzlichen Vorschriften vorbildlich eingehalten und das Kassenpersonal den Auftrag des Jugendschutzgesetzes ernst genommen haben. Sie verweigerten nach der Überprüfung des Geburtsdatums den Testkäufern den Verkauf von Alkohol oder Zigaretten.

Vor allem in Hinblick auf Abschlussfeiern appelliert das Kreisjugendamt an Gaststättenbesitzer, Supermarkt- und Tankstellenbetreiber, den Jugendschutz zu beachten.

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