Schrecklicher Unfall bei der Hopfenernte - Verfahren nun eingestellt

Von einer Hopfenkanzel aus wollten Landwirt Johann G. und ein Helfer Drahtseile an einem 1,5 Tonnen schweren Eckmasten aus Beton anbringen, als dieser umfiel und die Kanzel unter sich begrub. Der 67-Jährige überlebte schwer verletzt. Der Helfer starb. Er hinterließ seine junge Frau mit zwei kleinen Töchtern.
Angeklagte zunächst wegen fahrlässiger Tötung schuldig
Amtsrichter Thomas Bauer hatte Johann G. und den Besitzer der Hopfenanlage, Georg K., im September 2017 der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen. Beide Angeklagte erhoben Einspruch. Johann G. wurde zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt, der 37-jährige Georg K. als Bauherr zu einer Geldstrafe von 7 200 Euro. Gegen dieses Urteil waren sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die beiden Landwirte in Berufung gegangen, deren Verteidiger Rudibert Arm und Manuel Weber in erster Instanz jeweils einen Freispruch gefordert hatten. Gestern musste sich somit die fünfte Strafkammer des Landgerichts unter Vorsitzendem Richter Klaus Kurtz mit dem tragischen Fall auseinandersetzen. Am Ende stand überraschend die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage. Johann G. muss 2500 Euro zahlen, Georg K. 6000 Euro. Das Geld kommt jeweils ohne Anrechnung auf Schadensersatzansprüche der Witwe des Helfers zugute.
Bereits die Beweisaufnahme vor dem Amtsgericht hatte gezeigt, dass Georg K. – der 2015 den elterlichen Betrieb inklusive vier Hopfenanlagen übernommen hatte – und Johann G. am 19. Oktober 2016 beim Errichten des Hopfengartens in einer Art und Weise zusammengearbeitet haben, wie es unter Landwirten nun einmal so üblich ist: Man hilft sich gegenseitig, ohne Vertrag, im Vertrauen aufeinander und auf die eigene Erfahrung und: "weil das immer schon so gemacht wurde".
"Mir ist noch nie ein Masten umgefallen", sagte 67-jährige G. – und es war offensichtlich, dass er noch nicht glauben kann, was vor eineinhalb Jahren passiert ist.
"Da muss man sich doch automatisch Gedanken machen"
Dem Urteil des Amtsgerichts zufolge hatten es beide Angeklagte unterlassen, den Masten in irgendeiner Weise zu sichern. Allerdings, so ein Sachverständiger: "Es gibt keine konkreten Vorschriften, wie so eine Hopfenstange zu errichten ist". Vorschriften brauche es in einer derartigen Situation nicht, hieß es im Urteil des Amtsgerichts. "Ein 1,5 Tonnen schwerer Pfeiler – da muss ich mir doch automatisch Gedanken machen", so Richter Bauer. Nach ausführlichen Rechtsgesprächen zwischen den Prozessbeteiligten konnte das Verfahren dann aber gegen eine Geldauflage zugunsten der Familie des Helfers eingestellt werden.
Beide Männer hatten gestern erneut ihr Bedauern über das tragische Unglück zum Ausdruck gebracht. Georg K. hat ein Kreuz an der Unglücksstelle zum Gedenken an den Verstorbenen anbringen lassen. Oft genug fahre er daran vorbei, so der 37-Jährige. "Aber auch wenn ich es nicht sehe, denke ich ständig daran."
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