Prahlender Pizzabote muss nach sexuellem Übergriff hinter Gitter

Sexueller Übergriff auf die Ex-Freundin: Pizzabote kommt vor dem Landgericht Landshut mit moderater Freiheitsstrafe davon.
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Ein Pizzabote wurde wegen sexuellen Übergriffs, Bedrohung, Hausfriedensbruch und Körperverletzung verurteilt. (Symbolbild)
Ein Pizzabote wurde wegen sexuellen Übergriffs, Bedrohung, Hausfriedensbruch und Körperverletzung verurteilt. (Symbolbild) © dpa

Es war weder Versöhnungssex noch eine Vergewaltigung. Nach vier Verhandlungstagen hat die vierte Strafkammer des Landgerichts gestern den Freisinger Pizzaboten Andres V. eines sexuellen Übergriffs schuldig gesprochen.

Trotz einer umfangreichen Beweisaufnahme waren Zweifel geblieben, ob der 33-Jährige nicht doch der Meinung gewesen ist, seine Ex-Freundin sei mit dem Sex einverstanden, der am 20. Juni 2017 in deren Wohnung in Landau stattfand. "Die Ablehnung durch die Geschädigte war für den Angeklagten nicht während des gesamten sexuellen Aktes zu erkennen", hieß es in der Urteilsbegründung. Andres V. muss nun wegen eines sexuellen Übergriffs, Bedrohung, Hausfriedensbruch sowie Körperverletzung für zwei Jahre und acht Monate hinter Gitter. Zudem muss er seiner Ex-Freundin ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro zahlen.

Der vermeintliche Traummann entpuppt sich rasch als Tyrann

Die 27-jährige Leiharbeiterin und Andres V. hatten sich im April 2017 über eine Dating-Plattform kennengelernt – für die junge Frau war er "endlich einmal ein Mann, der mich auf Händen trägt", wie sie einer Freundin gegenüber sagte. V. hatte der 27-Jährigen während der über drei Monate dauernden Beziehung mehrmals erzählt, er sei ein Mitglied der Familie Quandt; dementsprechend mächtig sei seine Position bei BMW.

Doch der vermeintliche Traummann entpuppte sich rasch als Tyrann. Im Juni drohte er ihr, er könne aufgrund seiner Position bei BMW dafür sorgen, dass sie oder ihr Vater ihre Jobs bei dem Automobilhersteller verlieren. In Wirklichkeit arbeitete V. als Pizza-Ausfahrer. Den Drang zum Prahlen hat V. offensichtlich nicht verloren: Vor Gericht hatte der mehrfach vorbestrafte V. Testfahrer als Beruf angegeben.

Die 27-Jährigen sagte vor Gericht, sie habe Andres V. am 20. Juni nach Landau gebeten, um die Beziehung zu beenden. Dabei sei es zum Streit gekommen. Laut Anklage drohte V. seiner Freundin, ihr Auto anzuzünden, einen Molotow-Cocktail in ihre Wohnung zu werfen und ihr einen Trupp Schläger vorbeizuschicken. Am nächsten Tag habe der 33-Jährige die 27-Jährige grob auf das Sofa geworfen. Dann habe er ihr Mund und Nase zugehalten, bis sie das Bewusstsein verloren habe.

Von Vergewaltigung habe die 27-Jährige erst bei der zweiten Vernehmung gesprochen 

Am Abend schließlich kam es laut Anklage zu einer Vergewaltigung. Andres V. hatte die Vorwürfe zu Prozessbeginn bestritten. Der 33-Jährige sprach von einem Racheakt, weil er Geld, das er ihr geliehen hatte, zurückverlangt habe. Die Verteidiger Thomas Fauth und Dr. Ulrich Ziegert hatten in ihren Plädoyers auf die teils "gravierenden widersprüchlichen Aussagen" der Leiharbeiterin hingewiesen, auf deren Grundlage man kein Urteil fällen könne. Von erzwungenem Geschlechtsverkehr habe die 27-Jährige erst bei ihrer zweiten Vernehmung gesprochen. Bei der Anzeigenerstattung habe sie nur Vorwürfe in Richtung Bedrohung und Körperverletzung erhoben. Fauth und Ziegert forderten lediglich eine Verurteilung wegen Körperverletzung.

Staatsanwältin Romina Rodde war nach der Beweisaufnahme davon überzeugt, dass sich der Sachverhalt so zugetragen hat wie angeklagt. Sie forderte wegen Hausfriedensbruch, Bedrohung, Körperverletzung und Vergewaltigung eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Dem Angeklagten sei klar gewesen, dass seine Ex-Freundin keinen Sex mit ihm gewollt habe, sagte Rodde und verwies auf den "Nein heißt nein"-Passus, mit dem 2016 die Opferrechte bei Sexualstraftaten gestärkt wurden. Bei der Kammer unter Vorsitzendem Richter Theo Ziegler waren daran Zweifel geblieben. Vielmehr habe die 27-Jährige selbst gesagt, sie habe den Angeklagten gestreichelt und im Intimbereich berührt, um eine Eskalation zu vermeiden. Daher sei es nicht zu einer Verurteilung wegen Vergewaltigung, sondern lediglich wegen eines sexuellen Übergriffs gekommen.

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