Peter Vorholzer kauft sich raus
Der Prozess in der Sache Peter Vorholzer ist gestern geplatzt und gegen eine Auflage von 120 000 Euro vorläufig eingestellt worden.
Die AZ erklärt den Hintergrund
Landshut - Der erste Verhandlungstermin am 13. September am Amtsgericht Landshut (die AZ berichtete) über den Strafbefehl gegen Festwirt Peter Vorholzer wegen Veruntreuung von Arbeitsentgelt war bekanntlich schnell zu Ende. Seit Donnerstag ist er sogar vom Tisch, vorläufig.
Warum ist das Verfahren vorläufig eingestellt worden? Wie ein Sprecher des Amtsgerichts der AZ mitteilte, haben sich Verteidigung und Staatsanwaltschaft auf die vorläufige Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage geeinigt. Die Auflage, die Vorholzers Verteidiger mit der Staatsanwaltschaft aushandeln konnte, beträgt 120 000 Euro. Die Summe muss Peter Vorholzer nun innerhalb einer Frist an verschiedene Einrichtungen zahlen. Passiert das nicht, wird das Verfahren wieder aufgenommen.
Wie lange Peter Vorholzer dafür Zeit hat, darüber konnte der Sprecher des Amtsgerichts am Donnerstag keine Auskünfte machen. Nur so viel: Das Gericht ist an solche Einigungen nicht gebunden, kann der Sache aber zustimmen, wenn der Handel zwischen Anklage und Verteidigung im Interesse aller Verfahrensbeteiligten ist.
Was warf die Staatsanwaltschaft Peter Vorholzer überhaupt vor? Peter Vorholzer musste sich wegen Veruntreuung von Arbeitslöhnen in 28 Fällen verantworten. Er soll der AOK Bayern Sozialversicherungsbeiträge von insgesamt 33 000 Euro vorenthalten haben. Vorholzer soll von September 2012 bis Dezember 2014 einen Angestellten in "Scheinselbstständigkeit" beschäftigt haben. Als Arbeitgeber sei Vorholzer laut Staatsanwaltschaft deshalb in dieser Zeit verpflichtet gewesen, Sozialversicherungsbeiträge für seinen Mitarbeiter abzuführen. Das hat er laut Strafbefehl aber nicht getan.
Was ist Scheinselbstständigkeit und wie war das im Fall Vorholzer? Juristisch relevant ist die Scheinselbstständigkeit insbesondere bei freien Mitarbeitern und Einzelunternehmern mit wenigen Auftraggebern. Scheinselbstständige geben zum Beispiel an, auf eigene Rechnung zu arbeiten, befinden sich aber in Wirklichkeit in einem abhängigen und sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis.
Dies ist laut Staatsanwaltschaft auch bei Stefan L. (Name geändert) der Fall gewesen, der als Geschäftsführer in Vorholzers Bowlingcenter arbeitete.
L. sei laut Strafbefehl aber nicht als Selbstständiger im Bowlingcenter tätig gewesen, stattdessen soll es sich bei der Geschäftsbeziehung der Männer um ein abhängiges Arbeitnehmer-, Arbeitgeberverhältnis gehandelt haben. Die Staatsanwaltschaft begründete ihren Vorwurf bei der Anklageverlesung am 13. September unter anderem damit, dass nicht L., sondern Vorholzer während der 28 Monate alle wesentlichen wirtschaftlichen Angelegenheiten des Betriebs entschieden hatte.
Was ist ein Strafbefehl und warum ging Vorholzer dagegen vor? Grundsätzlich steht es der Staatsanwalt frei, ob sie einen Strafbefehl erlässt oder Anklage zum Gericht erhebt.
Zum Strafbefehl kommt es, wenn die Staatsanwaltschaft überzeugt ist, dass sich der Empfänger - wie im Fall Vorholzer - in irgendeinerweise strafbar gemacht hat, soweit die Straferwartung weniger als ein Jahr Freiheitsstrafe (zur Bewährung) oder eine Geldstrafe ist. Wie hoch die angedrohte Strafe in Vorholzers Strafbefehl war, der jetzt durch die sehr hohe Geldauflage von 120 000 Euro vorläufig eingestellt wurde, darüber darf das Amtsgericht keine Auskünfte machen.
Bleibt also Raum für Spekulationen: Da Vorholzer bereit ist, diese Summe zu zahlen, sind die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft wohl kaum zu entkräften gewesen. Auf einen Prozess ankommen lassen wollte er es wohl nicht.
Bei einer Verurteilung zu mehr als 90 Tagessätzen hätte Festwirt Vorholzer nicht nur einen Eintrag im Führungszeugnis, der sich negativ auf eine Dultbewerbung auswirken könnte, auch der Stadt stünde ein Ermessensspielraum zu, dem Festwirt die Konzession zu entziehen. Ab einer Verurteilung zu 120 Tagessätzen wäre die Konzession sogar sicher weg gewesen. Durch den Handel mit der Staatsanwaltschaft ist dieses Problem für den Festwirt nun vom Tisch.
Das sagt der Dultchef, Bürgermeister Erwin Schneck (Freie Wähler): "Ich bin überrascht, auch darüber, das jemand so viel Geld zahlt. Da fragt man sich doch, kann sich jetzt jeder frei kaufen?" Alles Weitere werde im Dultsenat besprochen.
Das sagt die Stadt Landshut (nicht): Die Stadt Landshut, in Vertretung durch Rechtsdirektor Harald Hohn, hielt sich am Donnerstag bedeckt: "Uns liegen derzeit noch keine offiziellen Informationen vor. Deshalb kein Kommentar."
- Themen:
- Freie Wähler