Noch rund 4.000 Landshuter müssen ihren Führerschein umtauschen

Für die Jahrgänge 1953 bis 1958 wird es ernst. Die alten Führerscheine haben ausgedient.
von  Claudia Hagn
Bis 2033 müssen Millionen von Führerscheinen umgetauscht werden, damit sie fälschungssicherer sind. Die ersten, die umtauschen müssen, sind die Jahrgänge 1953 bis 1958.
Bis 2033 müssen Millionen von Führerscheinen umgetauscht werden, damit sie fälschungssicherer sind. Die ersten, die umtauschen müssen, sind die Jahrgänge 1953 bis 1958. © Foto: Arnold/picture alliance/dpa

Landshut - Sie sind grau oder pink, aus normalem Papier und die Fotos darin wirken meistens wie eine Reise in die Vergangenheit: alte Führerscheine. Die Menschen auf den Fotos darin haben öfter Hippie-Frisuren, lustige Brillen und sehen so gar nicht mehr aus wie ihre Besitzer im Jahr 2021.

Rosa und grüne Führerscheine müssen umgetauscht werden

Die alten Fotos und noch diverse andere Dinge sind Gründe, wieso die alten grauen und rosa "Lappen" in den nächsten Jahren umgetauscht werden müssen. Als erste sind die Jahrgänge 1953 bis 1958 dran: Sie müssen bis zum 19. Januar 2022 ihre alten Dokumente gegen neue ersetzen lassen.

Viele Landshuter haben das laut Markus Nagelmüller, stellvertretender Straßenverkehrsamtsleiter und Sachgebietsleiter Fahrerlaubnis- und Kfz-Zulassungsbehörde der Stadt Landshut, schon gemacht. Jedoch fehlen noch rund 4.000 Führerscheine (Stand Juni 2021) dieser Jahrgänge, die noch als pinke oder graue Exemplare in Geldbörsen und Co. schlummern. Hintergrund der Umtauschpflicht ist der, dass in Zukunft alle den neuen befristeten EU-Kartenführerschein besitzen sollen. Bis zum 19. Januar 2033 ist der Umtausch angelegt. Bereits seit 1999 gibt es die kleine Karte, seit 2013 wird sie nur noch befristet ausgestellt. Auch das ist ein Grund, wieso alte Führerscheine ersetzt werden sollen. Nagelmüller sagt, dass durch den 15-jährigen Turnus die städtische Behörde auch so eventuell Fahrzeugführern anraten könnte, ihre Fahrtüchtigkeit überprüfen zu lassen: "Wir sehen so die Führerscheininhaber nämlich alle 15 Jahre einmal."

Umtausch der Führerscheine: Es hängt vom Jahrgang ab

Die Fristen für den Umtausch sind nach Geburtenjahrgängen geregelt. So gilt: Wer vor 1953 geboren ist, muss bis 19. Januar 2033 umtauschen. Die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 sind bis 19. Januar 2022 dran, die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 folgen bis zum 19. Januar 2023. Wer zwischen 1965 und 1970 geboren wurde, hat bis zum 19. Januar 2024 Zeit. Die Geburtsjahrgänge 1971 oder später können noch bis 19. Januar 2025 warten.

Bei noch unbefristeten Kartenführerscheinen, also solchen, die ab 1. Januar 1999 und vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, endet die Umtauschfrist im Übrigen - abhängig vom Ausstellungsdatum des Führerscheins - erst in den Jahren 2026 bis 2033.

Der Austausch ist ein immenser Aufwand; daher rechnen die Straßenverkehrsbehörden allgemein laut Nagelmüller in Deutschland damit, nicht bis Januar 2022 mit den Geburtenjahrgängen 1953 bis 1958 fertig zu sein.

Termin beantragen, um Lappen umzutauschen

Wer seinen Führerschein in der Stadt nun umtauschen will, muss dafür einen Termin beantragen - momentan beträgt die Wartezeit um die vier Wochen. Mit einem Besuch bei der Behörde ist es dann getan: Dazu braucht es nur den bisherigen Führerschein, den Ausweis oder Pass sowie ein biometrisches Passfoto. Wer irgendwann von auswärts nach Landshut gezogen ist, muss vorab noch eine sogenannte Karteikartenabschrift bei der Führerscheinstelle beantragen, die den alten Führerschein damals ausgestellt hat. Diese Karteikartenabschrift sollte direkt an fuehrerscheinstelle@landshut.de mit dem Vermerk "Pflichtumtausch" geschickt werden.

"Auf den alten Führerschein kommt dann ein Aufkleber, dass er nur noch vier Wochen gültig ist. Der neue Führerschein wird dann mit der Post zugeschickt", sagt Nagelmüller.

An der Fahrerlaubnis per se ändere sich natürlich laut Nagelmüller nichts. Sie werde einfach auf den Kartenführerschein umgeschrieben. Für die Bürger der Stadt Landshut ist die Führerscheinstelle der Stadt Landshut zuständig - Landkreisbewohner müssen sich dafür an das Landratsamt wenden.

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