Neue Datenschutzgrundverordnung: Ein Experte erklärt das neue Gesetz
Landshut - Am 25. Mai tritt die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union in Kraft. Die Vorschriften für Datenerhebung und -speicherung werden verschärft.
Weil dies auch digitale Fotografie betrifft – da sich über gespeicherte Daten etwa Uhrzeit oder Ort auslesen lassen –, herrscht unter freien Fotografen, Vereinen und Veranstaltern nun Verunsicherung, wie man sich künftig verhalten soll. Wer nämlich nicht der "institutionalisierten Presse" angehört, müsste künftig die schriftliche Einwilligung eines jeden einholen, der sich auf einem von ihm gemachten Digitalbild befindet. Ein Landshuter Stimmungsbild.
Eigentlich hatte die EU den Mitgliedsstaaten vorgegeben, die neue Verordnung jeweils mit den eigenen Grundsätzen der Presse- und Informationsfreiheit in Einklang zu bringen. Dass dies, was die Fotofrage betrifft, in Deutschland bis dato nicht geschehen sei und die DSGVO damit in zwei Wochen quasi ungebremst aufschlage, hält Sebastian Deubelli, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht in Landshut, für ein "unfassbares Versäumnis des Gesetzgebers".
Am 25. Mai tritt die neue Datenschutzgrundverordnung der EU in Kraft
Nach aktuellem Stand ist es daher nämlich so, dass man niemanden mehr fotografieren dürfe, ohne vorher zu fragen. Das gilt dann auch für Tante Marianne, die beim Anschneiden der Hochzeitstorte nur noch hinten rechts im Bild erkennbar ist. Oder für einen Herrn, der ein Junioren-Fußballspiel aus zweiter Reihe verfolgt.
Das sei in der Praxis so nicht machbar, sagt Deubelli. "Diese Reißleine wurde vom Gesetzgeber nicht gezogen und das wird auch bis zum Inkrafttreten der DSGVO meiner Meinung nach nicht kommen."
Ab dem 25. Mai werde es daher "erstmal ein Riesenchaos" geben – wobei Deubelli hier fest auf die deutsche Rechtsprechung vertraut: "Ich glaube nicht, dass wir unsere über Jahrzehnte gewachsenen, vorzüglichen, großartigen Grundsätze der Bildberichterstattung über Bord werfen müssen." Bei den Fotografen, Vereinen und Verbänden, die er vertritt, wird Deubelli versuchen, die Aufregung, die im Zusammenhang mit der neuen DSGVO geschürt werde, zu beseitigen. "Da ist im Moment meiner Ansicht nach leider auch viel Panikmache von Anwälten im Spiel, die ihr Stück vom DSGVO-Kuchen abhaben möchten."
Nach aktuellem Stand dürfe man niemanden mehr fotografieren, ohne vorher zu fragen
Alexey Testov ist einer der Fotografen, die von Sebastian Deubelli vertreten werden. Testov hat sich unter anderem auf Hochzeitsfotografie spezialisiert. Was die DSGVO betrifft, hält er sich an den Ratschlag seines Anwalts (keine Panik) und pflichtet ihm in Sachen Praktikabilität bei: "Das ist im Alltag nicht machbar." Testov bringt derzeit seine Homepage soweit auf den neuesten Stand – und wird ab Ende Mai erstmal beobachten, wie sich die neue Verordnung bewährt. Denkbar pragmatisch fügt sich Kevin Ragner den neuen Verhältnissen: "Das ist eine Vorgabe, die es zu erfüllen gilt, bis man weiß, wie die Gerichte entscheiden."
Der Organisator des Landshuter Firmenlaufs, der in diesem Jahr am 7. Juni stattfinden wird, hat seinen Teilnehmern immer Bilder der Veranstaltung zum Download angeboten. "Aktuell kann ich noch nicht sagen, ob wir das in diesem Jahr wieder so anbieten werden, wir lassen das noch prüfen."
Schlimmstenfalls könne es sein, dass er als Veranstalter gar keine Bilder des Firmenlaufs macht. Zwar sei er auch Verbraucher und freue sich, wenn seine Persönlichkeitsrechte geschützt würden, sagt Ragner. "Als Veranstalter hätte ich mir allerdings gewünscht, dass die Verordnung erst zum 25. Juni in Kraft tritt."
Neuer Beschluss: Das DSGVO hält alle voll auf Trab
Ordentlich auf Trab gehalten von der neuen DSGVO wurde bereits Ulrike Aigner, Geschäftsführerin der TG Landshut, dem größten Sportverein der Stadt: "Wir setzen uns schon das ganze Jahr mit der DSGVO auseinander." Die Vereinssatzung wurde dementsprechend modifiziert. Und was die Bilder betrifft: "Da sind wir bisher schon höchst penibel damit umgegangen und haben bereits bei der Anmeldung von Kindern schriftliche Einverständniserklärungen der Eltern eingeholt."
Bei Bildveröffentlichungen wird man bei der TGL daher – nach bestem Wissen und Gewissen – so verfahren wie bisher. Allerdings, so Aigner: "Leichter wird es den Vereinen durch die neue Verordnung nicht gemacht."
Walter Blaschke, stellvertretender Hauptamtsleiter und Datenschutzbeauftragter der Stadt Landshut, spricht angesichts der Bildrechte-Regelung durch die neue DSGVO von "einem Dilemma, das wir in Landshut genauso wenig lösen können, wie in jeder anderen Kommune".
DSGVO: Öffentlichkeitsarbeit ist ohne Bilder einfach nicht vorstellbar
Öffentlichkeitsarbeit sei ohne Bilder nicht vorstellbar. "Wenn wir aber Bilder von Veranstaltungen auf unserer Homepage veröffentlichen ist es in der Praxis unmöglich, das Einverständnis jedes Abgebildeten einzuholen", sagt Blaschke. "Wir werden die Datenschutzerklärung auf unserer Homepage anpassen, generell aber verfahren, wie bisher auch."
Zwar sei es ein Problem, dass bei Bildrechten die ergänzende Gesetzgebung fehle, ansonsten sei der Gesetzgeber beim Thema Datenschutz aber sehr aktiv. "Es ist nicht so, dass sich Landes- und Bundesgesetzgeber keine Gedanken gemacht hätten. Aber man hat offenbar die Finger von etwas gelassen, das den Eindruck macht, schwer regelbar zu sein."
Abgesehen davon, sagt Blaschke, sei mit der neuen DSGVO ein "Hype" entstanden, der völlig überzogen sei. "Und zwar aus folgendem Grund: Wir hatten bisher schon ein sehr gut funktionierendes Datenschutzgesetz, das sich inhaltlich durch die neue DSGVO nicht verändert."
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