Nach Abschaffung der Strabs: Sollen Anwohner für eigene Straße zahlen?

Die vor wenigen Tagen im Landtag beschlossene Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ("Strabs") könnte für manche Hauseigentümer unangenehme Nebenwirkungen entwickeln. Konkret geht es in Landhut um Anwohner der Kanalstraße in Auloh.
Die Kanalstraße erhielt bei ihrer Errichtung im Jahre 1996 lediglich eine provisorische Asphaltdecke, Erschließungskosten wurden dafür bis heute nicht eingezogen. Nun wird die Straße erneuert – und dabei handelt es sich nach Auffassung der Stadt Landshut um eine Ersterschließung, bei der – im Gegensatz zu den nunmehr abgeschafften Straßenausbaubeiträgen – auch weiterhin ein beträchtlicher Teil der Kosten auf die gut 120 Eigentümer umgelegt werden muss.
Für Maßnahmen, die schon vor mehr als 25 Jahren "technisch hergestellt" wurden, sieht die etwas sperrig klingende "kommunale Erschließungsbeitragssatzung" aber zumindest einen Teilerlass von einem Drittel der abzurechnenden Kosten vor. Die Satzung ist wie vom Landtag beschlossen, nun Geschichte. Die Kosten für die Anwohner steigen dadurch aber paradoxerweise möglicherweise nun an.
"Spekulationen, die bei Bürgern Ängste erzeugen"
In einem Schreiben der Stadt wurde Anwohnern nämlich kürzlich mitgeteilt, dass nun möglicherweise die Grundlage für einen Teilerlass von Erschließungskosten ebenfalls wegfallen könnte. Das hieße: zahlen für die Anwohner. Im Einzelfall würde dies Beträge im vierstelligen Bereich ausmachen.
Der Sprecher der CSU-Landtagsfraktion, Manfred Ländner aus dem Landkreis Würzburg, fuhr daraufhin schwere Geschütze auf: Er warf der Landshuter Stadtspitze "ein sehr dreistes Vorgehen" vor. Es gehe ihr lediglich darum, die Stadtkasse aufzubessern "und dann mit dem Finger auf andere zu zeigen". Dass Bürger mehr Erschließungsbeiträge zahlen sollen, weil sie künftig von Straßenausbaubeiträgen entlastet werden, sei "völlig zusammenhanglos".
Stadtkämmerer Rupert Aigner kontert nun diesen Vorwurf: Er nimmt an, dass dem Landtagsabgeordneten der für die beitragsrechtliche Beurteilung maßgebliche Sachverhalt nicht genau bekannt sei. "Angesichts dessen müssen seine politischen Aussagen aus Verwaltungssicht zumindest höchst bedenklich erscheinen."
Anlieger haben sich an den Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags gewandt
CSU-Fraktionssprecher Rudi Schnur will ebenfalls an der grundsätzlichen Kostenbeteiligung nicht rütteln. Jedoch kritisiert er, dass der bereits beschlossene Rabatt von einem Drittel jetzt im Vorausleistungsbescheid wieder infrage gestellt wird. "Das sind reine Spekulationen, die bei den Bürgern Ängste erzeugen. Das finde ich nicht gut." Zumal Oberbürgermeister Alexander Putz (FDP) zugesichert habe, dass man auf derartige Andeutungen in Bescheiden verzichten werde. "Offenbar wurde das aber bislang nicht abgestellt", sagt Schnur.
Dass die Anwohner der Kanalstraße von dieser Entwicklung nicht begeistert sind, ist nachvollziehbar. Hermann Stöckl, seit einer von ihm initiierten Fragebogenaktion so etwas wie der inoffizielle Sprecher eines Teils der Anlieger, hat sich nun an den Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags gewandt.
Darin beklagt Stöckl, dass bei einer Abschaffung der "Strabs" die "erstmalige Straßenherstellung" für die Anlieger der Kanalstraße mit großer Wahrscheinlichkeit noch teurer werde. "Wir können uns nicht vorstellen, dass so ein unbefriedigendes und für die betroffenen Grundstückseigentümer unerträgliches Ergebnis von der Politik so gewollt ist", schreibt Stöckl.
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