Moserbräu-Areal: Das Prestigeprojekt ist akut gefährdet
Landshut - Die Planung fürs Moserbräu-Areal am Dreifaltigkeitsplatz ist ein Landshuter Prestigeprojekt. Und das nicht zuletzt deshalb, weil das unsichere Schicksal des abrissbedrohten Denkmals jahrelang Gegenstand hitziger Diskussionen war, um von Mathias Pfeil, dem Chef des Landesamts für Denkmalpflege, schließlich zur Schicksalsfrage des Denkmalschutzes im Freistaat erklärt zu werden.
Mit Brückner & Brückner hat Eigentümer Christian Eller einem der renommiertesten Architekturbüros Bayerns die Planung übertragen. Ihr im Februar 2019 vorgesteller Entwurf sorgte für Entzücken im Gestaltungsbeirat. Seitdem war von dem Projekt nicht mehr viel zu hören. Jetzt stellt sich heraus: Es ist akut gefährdet.
Mehr als eine Million Euro Entschädigungssumme
Dabei geht es um nicht mehr und nicht weniger als um eine: Rückverankerung. Eine solche ist nötig, weil in dem Hang am Fuße des Hofbergs, auf dem die Burg Trausnitz thront, eine Quartiersgarage mit rund 100 Stellplätzen entstehen soll - auch, um den Dreifaltigkeitsplatz vom "ruhenden Verkehr" zu befreien. Die Rückwand dieser Garage wird mit Stahlseilen gesichert, die 30 Meter in den Hang hineinreichen, wo sie an einem Betonanker fixiert werden - besagter Rückverankerung.
Diese würde sich allerdings in einem Bereich befinden, der der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung als Besitzerin des Burg Trausnitz gehört. Als Entschädigungssumme hat diese mehr als eine Million Euro von Eller gefordert und dafür einen ortsüblichen Baugrundpreis in Landshuter Bestlage zugrunde gelegt. Auf Anfrage bat die Schlösserverwaltung um Verständnis, dass man sich zu einem laufenden Verfahren nicht äußern werde.
Als "absurd" bezeichnet Oberbürgermeister Alexander Putz die Forderung gegenüber unserer Zeitung. Es könne nicht sein, dass über Jahre auf allen Ebenen daran gearbeitet werde, beim Moserbräu zu einer guten Lösung zu kommen, um dann bei fortgeschrittener Planung vor ein derartiges Problem gestellt zu werden. Abgesehen davon, so Putz: "Dieser Hang ist kein Baugrund und wird auch nie Baugrund werden." Ihn als solchen zu werten, entbehre jeglicher Grundlage.
"Baugrund-Preis" stellt ganzes Projekt infrage
Die Forderung der Schlösserverwaltung wird nicht nur von Putz kritisch gesehen. Auch in Kreisen des bayerischen Denkmalschutzes herrscht angesichts der schlagzeilenträchtigen Vorgeschichte des Projekts Verständnislosigkeit zu den Preisvorstellungen der Kollegen. Zumal die Schlösserverwaltung offenbar schon sehr früh in die Planungen einbezogen war.
Moserbräu-Besitzer Christian Eller kann sogar ein konkretes Datum nennen: "Wir haben uns seit dem 10. Oktober 2018 bei der Schlösser- und Seenverwaltung nach den Kosten für die Rücksicherung erkundigt. Da war aber lange nichts zu erfahren." Zwischenzeitlich habe man eine annähernd siebenstellige Summe für Planungen, Gutachten sowie Projektierungs- und Ingenieurleistungen ausgegeben. "Und dann wurde schließlich dieser 'Baugrund-Preis' aufgerufen, der das ganze Projekt infrage stellt." Für Eller stellt sich die Situation mittlerweile "unglaublich ernüchternd" dar. "Wir stehen immer noch mit leeren Händen da."
Um die zwischenzeitlich verfahrene Gemengelage zu entzerren, hätten Alexander Putz und zweiter Bürgermeister Thomas Haslinger (CSU/LM/JL/BfL) sämtliche Hebel in Bewegung gesetzt, um zu vermitteln. Mit der Angelegenheit seien zwischenzeitlich Kunstminister Bernd Sibler (CSU), Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (FW) sowie (der für die Schlösserverwaltung zuständige) Finanz- und Heimatminister Albert Füracker (CSU) befasst gewesen, so ist zu erfahren.
"Es ist unvorstellbar, welche Maschinerie durch dieses Vorgehen der Schlösser- und Seenverwaltung in Gang gesetzt wurde", sagt Christian Eller. "Bis auf den Ministerpräsidenten haben wir jetzt fast alle durch."
Gutachter mit Wertermittlung beschäftigt
Immerhin: Es gibt ein Resultat der Bemühungen. Aktuell ist ein Gutachter mit der Wertermittlung der betreffenden Hangstelle beschäftigt. "Ich warte das Ergebnis des Gutachtens ab", sagt Christian Eller. "Angesichts der Erfahrungen, die ich aber jetzt gemacht habe, kann ich auch nicht mehr ausschließen, im schlimmsten Fall einen neuen Abbruchantrag zu stellen." Angesichts der Summe, die aktuell vonseiten der Schlösserverwaltung im Raum stehe, sei dieses Projekt nicht wirtschaftlich zu realisieren.
Mathias Pfeil, der vor seiner Zeit als Generalkonservator selbst acht Jahre lang Leiter der Bauabteilung der Schlösserverwaltung war, hält es ebenfalls für "nicht denkbar", als Entschädigungssumme einen Baugrundpreis anzusetzen. "Diese Grundstücke müssten dann ja faktisch bebaubar sein, was sie aber nicht sind".
Bei der aktuellen Planung handelt es sich laut Pfeil um ein "denkmalfachlich wirklich überzeugendes Ergebnis, das in jahrelanger intensiver und konstruktiver Zusammenarbeit entstehen konnte und für die Stadt Landshut zu einem ,Vorzeigeprojekt' werden würde, wie sich historisch bis ins Mittelalter zurückreichende Bausubstanz überzeugend mit moderner Architektur kombinieren lässt".
Sollte das Projekt jetzt "an solch eher banalen Fragen eines verwaltungstechnisch wenig glücklichen Ablaufes scheitern", so wäre dies "extrem bedauerlich". Eine Genehmigung der Stadt zum Abriss des Moserbräus wäre ohne den Beleg der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit allerdings, so Pfeil, "rechtlich nicht zu rechtfertigen". Eine "Unzumutbarkeit der Erhaltsforderung" sei baulich bereits durch das Konzept von Brückner & Brückner widerlegt.