Maskenpflicht: Polizei kontrolliert in der Landshuter Innenstadt
Landshut - Seit Samstag, Schlag Mitternacht, gilt die Maskenpflicht im inneren Stadtkern auch im Freien. Wer über prominente Punkte wie die Mühleninsel, den Rathausvorplatz und den Dreifaltigkeitsplatz kommt, sieht auch sofort die Schilder, die auf die Maskenpflicht hinweisen.
Polizei kontrolliert Einhaltung der Maskenpflicht
Ob die Bürger die Pflicht einhalten, wird von der Polizei kontrolliert. Sie geht laut einem Sprecher aber nicht mit mehr Beamten Streife als üblich. Kontrolliert werden muss von der Polizei – das Ordnungsamt ist dazu nicht berechtigt, darf auch keine Daten aufnehmen. Vermehrt werde natürlich schon ein Augenmerk auf die Maskenpflicht gelegt, so der Polizeisprecher – aber mehr Beamte könne die Polizeiinspektion zur Kontrolle nicht abstellen.
Offenbar halten sich aber in Landshut die meisten Menschen daran, auch im Freien eine Maske aufzusetzen, so Benedikt Neumeier vom Ordnungsamt. Maskenmuffel gebe es nur wenige.
16 Schilder hat die Stadt aufstellen lassen, die deutlich darauf hinweisen, ab wo eine Maske zu tragen ist. Nicht jeder war aber offenbar von den Schildern und deren Konsequenzen begeistert: Zwei von ihnen waren übers Wochenende kurz abgängig, eins landete in der Isar. Mittlerweile aber sind alle laut Neumeier wieder aufgestellt, die Bauamtlichen Betriebe kontrollieren, ob sie noch alle da sind. Manche wurden beklebt oder anderweitig "verziert"; auch darauf hat die Stadt ein Auge. 16 Schilder, 16 Anzeigen: Das ist die Bilanz des Wochenendes. Jedoch hat die Polizei nicht nur in der Innenstadt im Freien die Pflicht kontrolliert, sondern im Rahmen einer bayerischen Schwerpunktkontrolle auch in der Gastronomie und im öffentlichen Nahverkehr.
Wer die Maske vergisst, wird zunächst ermahnt
Angezeigt wird laut Neumeier primär dann, wenn sich jemand weigert, die Maske aufzusetzen – wer sie nur vergessen hat, wird erstmal ermahnt. Wer es aber darauf ankommen lässt, muss mit einem Bußgeld von 250 Euro rechnen: So hoch ist die Strafe, wenn man die Maske verweigert.
Wer sich eine Leberkassemmel kauft oder einen Kaffee trinken will, darf die Maske laut Neumeier ganz kurz absetzen – dann gelte aber nach wie vor das Abstandsgebot. Gleiches gilt fürs Rauchen. Auch da sollte man sich möglichst kurz halten beim Abnehmen der Maske. Fröhlich eine Zigarette nach der anderen rauchen – das ist an sich nicht erlaubt. Die Regelung mit der Pflicht im Freien wurde von der Regierung so ab einer 7-Tage-Inzidenz größer 35 entschieden.

Wie sich die Lage in den nächsten Wochen entwickeln wird, ist momentan noch völlig unklar. Laut Neumeier muss jedoch der Wert dauerhaft an sechs Tagen unter die 35 fallen, um die Maskenpflicht im Freien wieder abzuschaffen. "Und wie schnell das geht, ist nicht absehbar", so Neumeier.
Weil die Regelungen der Regierung jedoch in einer solchen Schnelligkeit angepasst werden, muss das Ordnungsamt täglich neu reagieren. Großes Augenmerk liegt auf den Absprachen, die heute von der Regierung im sogenannten "Corona-Gipfel" getroffen werden. Sie könnten nämlich wieder alles ändern.
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