Mann aus Rache den Penis abgetrennt - Opfer verblutet qualvoll

Ein Kasache (48) tötet seinen Mitbewohner, der in der Folge der Verstümmelung an schwerem Blutverlust stirbt. Sein Motiv sei Rache gewesen.
von  az/kö
Abutalip S. (48) musste sich wegen Mordes an einem Mitbewohner vor dem Landgericht verantworten.
Abutalip S. (48) musste sich wegen Mordes an einem Mitbewohner vor dem Landgericht verantworten. © cv

Landshut - "Ich habe mich gerächt", antwortet Abutalip S. auf die Frage des Vorsitzenden, ob ihm klar sei, dass er "was Schlimmes" gemacht hat. Der 48-jährige Kasache muss sich seit gestern wegen Mordes vor der als Schwurgericht tagenden ersten Strafkammer des Landgerichts verantworten - vergangenen September hatte er in der Flüchtlingsunterkunft Eggenfelden seinem Mitbewohner das Glied abgetrennt.

Der 28-jährige Eduard V. starb qualvoll an dem durch die Entmannung erlittenen Blutverlust sowie an einem schweren Schädel-Hirn-Trauma mit diversen Brüchen: S. hatte ihm mindestens elf Mal einen Pflasterstein "mit großer Wucht" auf den Kopf geschlagen, wie er selbst vor Gericht sagt. Eine Tötungsabsicht bestritt S. zu Prozessbeginn.

Wurde der Täter vom Opfer vergewaltigt?

Ziel sei die Amputation des Penis gewesen, da er von Eduard V. und dem dritten Zimmergenossen mehrfach vergewaltigt worden sei. Anhaltspunkte für sexuelle Übergriffe zulasten des 48-Jährigen haben die Ermittlungen allerdings nicht ergeben. Die Kammer hat nun die Unterbringung von Abutalip S. in einer psychiatrischen Einrichtung zu prüfen.

Laut Antragsschrift begab sich Abutalip S., der derzeit im Bezirksklinikum Straubing untergebracht ist, am Morgen des 23. September in sein Zimmer, wo sein Mitbewohner Eduard V. gerade auf dem Sofa saß und fern sah. Nachdem S. sich ausgezogen hatte - "ich wollte duschen" - nahm er eine Äußerung wahr, wonach der 28-Jährige ihn zum Geschlechtsverkehr aufgefordert haben soll. S., der der Überzeugung war, in der Vergangenheit wiederholt Opfer von Vergewaltigungen geworden zu sein, und den Geschädigten hierfür bestrafen wollte, fasste spätestens zu diesem Zeitpunkt den endgültigen Entschluss, das Glied von Eduard V. abzutrennen. S. nahm den Pflasterstein und schlug ohne Vorankündigung auf den Kopf von V. ein, bis dieser kurzzeitig das Bewusstsein verlor. Als S. bemerkte, dass V. wieder zu sich kam, fesselte er ihn mit einem Kabel an Händen und Beinen und stellte, obwohl er V. auch geknebelt hatte, den Fernseher laut, damit man die Schreie seines Opfers nicht hören konnte.

"Und dann habe ich ihn weggeschnitten", berichtet Abutalip S. vor Gericht sachlich. Als er zuvor mit dem Stein auf Eduard V. eingeschlagen habe, habe dieser geweint und nach seiner Mutter geschrien. "Ich konnte die Angst in seinen Augen sehen." Als er ihm den Penis abgeschnitten hatte, will S. aber keine "spürbare Schmerzreaktion" wahrgenommen haben. Auf den Vorhalt von Richter Markus Kring, dass V. vor lauter Angst auf den Boden gekotet hat, zuckt er die Achseln: "Weiß ich nicht."

Täter flüchtete mit abgetrenntem Penis

Folgt man der Einlassung des Angeklagten, so scheint in diesem Moment für ihn einzig wichtig gewesen zu sein, dafür zu sorgen, dass Eduard V. und sein Glied nie wieder zusammenkommen. So verweist der 48-Jährige vor Gericht auf die Tatsache, dass V. in seiner Heimat beerdigt worden sei und die Leute dabei hätten wahrnehmen können, dass da was fehle. Nach der Tat habe er sich das Blut abgewaschen und das Messer gereinigt. Dann habe er das Zimmer mit dem Penis verlassen. Auch vor Gericht will S. keine Angaben zum Verbleib des Glieds machen. "Das tut nichts zur Sache."

"Es ging primär um die Entmannung", so auch die Einschätzung des psychiatrischen Sachverständigen Gregor Groß. "Der Angeklagte musste dafür sorgen, dass V. selbst als Toter sein Glied nicht mehr hat." Groß zufolge leidet Abutalip S. an einer "anhaltenden wahnhaften Störung". Die Kriterien für eine paranoide Schizophrenie sah Groß allerdings noch nicht erfüllt. S. wisse, dass man nicht töten soll, aber eine Aufhebung der Einsichtsfähigkeit zur Tatzeit sei naheliegend. Die Vorstellungswelt des Angeklagten werde von Wahnerinnerungen dominiert. Groß ging davon aus, dass es auch am 23. September zu einer akustischen Halluzination gekommen ist. Nachdem diese Wahnvorstellungen heute noch immer wieder auftreten, befürworte er die Unterbringung von Abutalip S. in einem psychiatrischen Krankenhaus. Offen lassen musste Groß die Frage, inwieweit Abutalip S. in der Vergangenheit tatsächlich Opfer sexueller Übergriffe geworden ist.

Der 48-Jährige gab vor Gericht an, bereits in seiner Heimat Opfer von Vergewaltigungen geworden zu sein. S. ist homosexuell; es fällt ihm sichtlich schwer, vor Gericht über seine Neigung zu sprechen. 2014 habe er seine Heimat wegen der Diskriminierungen verlassen. Doch in Zirndorf sei es erneut zu Übergriffen gekommen. Von einer seiner Vergewaltigungen hätten seine Peiniger ein Video gedreht. Zudem hätte die Kripo Spermaspuren auf dem Kopfkissen feststellen können, so S. Tatsächlich hatte S. Anzeige erstattet, doch die Kripo konnte weder Spuren sichern, noch das Video ermitteln. Noch während der U-Haft in der JVA Landshut will Abutalip S. von drei russischsprachigen Männern vergewaltigt worden sein. Richter Kring wies die Staatsanwaltschaft an, zu prüfen, ob diese Behauptung stimmt.

Der Prozess wird fortgesetzt.

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