Landwirt aus Landshut vor Gericht verurteilt: Lebenslanges Verbot für Rinderhaltung

Ein Ignoranter Landwirt muss 3.600 Euro zahlen – und darf auf Lebenszeit keine Rinder mehr halten.
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Ein geständiger Landwirt aus Landshut musste sich nun für die Zustände in seinem Rinderstall verantworten. (Symbolfoto).
Ein geständiger Landwirt aus Landshut musste sich nun für die Zustände in seinem Rinderstall verantworten. (Symbolfoto). © dpa

Ein ignoranter Landwirt muss 3.600 Euro zahlen – und darf auf Lebenszeit keine Rinder mehr halten.

Landshut - Den Rindern stand gerade mal so viel Wasser zur Verfügung, dass sie nicht verdursteten. Aber Josef W. hat seine Tiere einfach ignoriert. Er habe einfach keine Zeit gehabt, die Wasserleitung zu reparieren, sagte der 72-jährige Landwirt nun schulterzuckend am Amtsgericht. Auch weil W. sich bei der Klauenpflege seiner 27 Rinder mehr als nachlässig gezeigt hat, mussten drei der Tiere erhebliche Schmerzen erleiden.

Richter Christian Lederhofer verurteilte W. zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 20 Euro – und sprach zudem ein dauerhaftes Rinderhalteverbot aus. Seit 2004 fiel Josef W. bei Kontrollen des Landratsamtes immer wieder wegen Verstößen in der Rinderhaltung auf. Außerdem sei aufgrund des Alters des Angeklagten nicht damit zu rechnen, dass er sich nach einer Befristung plötzlich ausreichend um seine Tiere kümmern würde.

Landwirt verurteilt: Zustände im Stall "entsetzlich und untragbar"

Lederhofer war damit den Anträgen der Staatsanwaltschaft gefolgt. Laut Anklage hatten eine Amts-Tierärztin und ein Regierungs-Mitarbeiter am 13. Oktober 2017 festgestellt, dass die Rinder im Stall in einer Gemeinde östlich von Landshut nicht ausreichend mit Wasser versorgt waren. Bei drei Tieren wurden zudem überlange Klauen festgestellt.

Die Tierärztin bezeichnete die Zustände in dem Stall vor Gericht als "entsetzlich und untragbar". Immer wieder habe man Josef W. aufgesucht und verwaltungsrechtliche Maßnahmen gegen ihn verhängt, aber W. habe sich stets uneinsichtig gezeigt. Auch die Polizei Vilsbiburg hatte immer wieder mit dem ignoranten Landwirt zu tun. Die Verurteilung zu einer Geldstrafe 2015 hat ihn nicht dazu bewegt, die Rinderhaltung zu verbessern.

W. machte vor Gericht keine Anstalten, die Tatsachen zu bestreiten, und räumte gleichgültig seine Vergehen im Wesentlichen ein. Er habe neben den anderen Aufgaben seiner Landwirtschaft einfach keine Zeit gehabt, sich um seine Rinder zu kümmern. Lebhaft wurde der 72-Jährige erst nach dem Schuldspruch. Mit einer Berufung des Landwirtes ist zu rechnen.

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