Landshut: Maskenpflicht in der Innenstadt gerät ins Wanken

Landshut - Die seit 24. Oktober geltende Maskenpflicht in der Landshuter Innenstadt gerät ins Wanken. Das Verwaltungsgericht Regensburg hat am Montag entschieden, dass der von der Stadt festgelegte Bereich, in dem eine Maske zum Infektionsschutz zu tragen ist, unverhältnismäßig ist. Alexander Münch (42), der in der Altstadt wohnt, hatte einen entsprechenden Eilantrag gestellt.
Landshut: Maskenpflicht nur dort, wo kein Abstand gehalten werden kann
Das Gericht macht in einer Mitteilung deutlich, dass nicht grundsätzlich die Maskenpflicht in bestimmten Bereichen in Frage gestellt werde, sondern die konkrete Umsetzung. Diese verstoße gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Es sei nicht ausreichend nach infektiologischen Kriterien differenziert worden, heißt es.
Demnach könne eine Maskenpflicht nur dort vorgesehen werden, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden könne. Laut Gericht erlaubt der Beschluss zunächst aber nur dem Antragsteller, keine Maske mehr in der Innenstadt zu tragen. Alexander Münch sieht sich bestätigt: "Landshut hat die komplette Innenstadt pauschal zur maskenpflichtigen Zone erklärt. Damit ist die Stadtverwaltung über das Ziel hinausgeschossen."