Landshut: Mann versucht, auf Polizisten zu schießen

Ein Mann versucht, in Landshut auf zwei Polizisten zu schießen. Er muss nun für sechseinhalb Jahre ins Gefängnis.
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Der abgelehnte Asylbewerber Okwuazu O., hier mit seinem Verteidiger Philipp Pruy, will die Waffe nicht gegen die Polizisten gerichtet haben.
Christine Vinçon Der abgelehnte Asylbewerber Okwuazu O., hier mit seinem Verteidiger Philipp Pruy, will die Waffe nicht gegen die Polizisten gerichtet haben.

Landshut - Bei Gefahr ist sie sofort schussbereit. Die neue Dienstwaffe der bayrischen Polizei, die im Herbst 2018 eingeführt worden ist, hat keine Handballensicherung mehr. Genau diese mechanische Sperrvorrichtung hat wenige Monate zuvor aber vermutlich eine Katastrophe verhindert.

Am 12. Juni konnte sich ein abgelehnter Asylbewerber im Landratsamt Landshut der Dienstwaffe eines Polizisten bemächtigen. Im Zuge eines "hochdramatischen Geschehens", so Staatsanwalt Thomas Rauscher am Donnerstag vor der ersten Strafkammer des Landgerichts, lud Okwuazu O. die Pistole durch und feuerte mindestens drei Mal in Richtung zweier Polizisten. Nur aufgrund der Handballensicherung gelang es dem 30-jährigen Nigerianer nicht, zu schießen.

Rauscher bejahte einen bedingten Tötungsvorsatz in seinem Plädoyer und beantragte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren wegen versuchten Totschlags und zweier Fälle der vorsätzlichen Körperverletzung.

Die Kammer schloss sich in ihrer rechtlichen Würdigung dem Staatsanwalt an, verhängte aber mit sechseinhalb Jahren eine höhere Freiheitsstrafe als beantragt. Dies sei der "potenziellen verheerenden Gefährlichkeit" der Tat geschuldet, sagte Vorsitzender Richter Markus Kring in der Urteilsbegründung. "Zwei Leute in unmittelbarer Nähe, drei Schussversuche: Es hätte Tote geben können."

Schussversuch auf Polizisten: So argumentiert die Verteidigung

Verteidiger Philipp Pruy hatte lediglich eine Verurteilung wegen Körperverletzung beantragt, da im Zuge des Gerangels zwei Polizisten von O. leicht verletzt worden sind. Hinsichtlich des versuchten Totschlags hatte er einen Freispruch gefordert. Am Ende der Beweisaufnahme sei offengeblieben, wohin die Mündung der Pistole gezeigt habe. Dass die Polizisten im Fokus gestanden sind, bezeichnete Pruy als "reine Spekulation".

Es gebe nur einen Polizisten, auf dessen Aussage sich die Anklage stütze – die Kammer folgte später den Angaben des Beamten, den sie als Musterzeugen bezeichnete – und bei diesem seien doch "Unsicherheiten in der Wahrnehmung" festzustellen. Er sehe keinen Grund, an den Angaben seines Mandanten zu zweifeln.

Okwuazu O. hatte angegeben, vor einem der Polizisten auf die Knie gefallen zu sein – aus Verzweiflung, nachdem man ihm eröffnet hatte, dass er noch am gleichen Tag abgeschoben werden sollte. Er habe den Beamten an den Beinen umfassen wollen. Es sei zu einem "Hin und Her mit den Händen" gekommen. Plötzlich sei die Pistole aus dem Holster gefallen. Da habe er sie an sich genommen, so O. "Es wollte mir ja keiner zuhören."

Der 30-Jährige bestritt, die Waffe gegen die Polizisten gerichtet und mehrfach abgedrückt zu haben. "Die haben ja nur ihren Job gemacht." Dass er die Waffe durchgeladen hat, räumte O. indes ein: Er habe sich selbst töten wollen. Er habe die Waffe schließlich selbst wieder hergegeben.

Der Angeklagte behauptet, er sei mit einem Fluch belegt

Gegen die Angaben des Angeklagten sprachen allerdings sowohl die Aussagen der Mitarbeiterinnen der Ausländerbehörde sowie die drei betroffenen Polizisten. Teilweise immer noch sichtlich belastet schilderten sie hochdramatische Minuten im Landratsamt, ehe es den Beamten gelang, O. – den die Zeuginnen in den Monaten zuvor stets freundlich und nie aggressiv erlebt hatten – am Boden zu fixieren. O. habe "unvorstellbare Kräfte" gezeigt, sagte ein Polizist. "Das kam von Null auf 100", so ein Kollege.

Okwuazu O. war 2015 nach Deutschland gekommen. Der Grund für seine Flucht mutet kurios an: Seine Familie sei mit einem Fluch belegt, weil sein Vater gegen die Regeln eines gefährlichen Kults verstoßen habe. Innerhalb kürzester Zeit seien vier Familienmitglieder ums Leben gekommen. Die einzige Möglichkeit dem Fluch zu entkommen, sei gewesen, sich außer Reichweite zu begeben. Er habe Angst, dass der Fluch immer noch bestehe, sagte O. in ganz passablem Deutsch. Daher sei er der Ausreiseaufforderung auch nicht nachgekommen.

Für den psychiatrischen Sachverständigen Dr. Thomas Hutterer war der Fluch "kulturell bedingt durchaus nachvollziehbar". Doch der Fluch reiche nicht aus, um eine akute Belastungssituation zu diagnostizieren. Hutterer konnte keinerlei Eingangsmerkmale für eine verminderte oder gar aufgehobene Schuldfähigkeit diagnostizieren.

Anmerkung der Redaktion: Da bei dieser Thematik erfahrungsgemäß nicht mit einer sachlichen Diskussion zu rechnen ist, sehen wir uns leider gezwungen, die Kommentarfunktion für diesen Beitrag zu deaktivieren.

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