Landshut: Landgericht verhängt im Haschisch-Prozess Freiheitsstrafe

Die erste Strafkammer des Landgerichts verurteilte Yasar Y. wegen versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe.
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Ein 38-Jähriger schnitt mit einem Fleischermesser seiner Mitbewohnerin in den Hals
Lennartz/Fotolia Ein 38-Jähriger schnitt mit einem Fleischermesser seiner Mitbewohnerin in den Hals

Landshut - Vor dem Landgericht in Landshut ist nach zwei Verhandlungstagen der 38-jährige Yasar Y. zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.

Was passierte? Am Nachmittag des 23. Mai 2017 saßen Yasar Y. und Nancy G. in der Wohnung des in Deutschland lebenden Türken in Dingolfing auf einem Sofa im Wohnzimmer, tranken Alkohol. Gegen 15 Uhr erhob sich der Angeklagte und holte ein Fleischermesser. Wortlos kehrte Y. zu seiner auf dem Sofa sitzenden Nachbarin zurück, stellte sich frontal vor diese und schnitt mit dem Messer von oben nach unten in ihre rechte Halsseite. Die 33-Jährige sackte darauf zur Seite und begann zu schreien. Der durch die Schreie alarmierter Mitbewohner kam und stieß Yasar Y. zur Seite.

Sein Mitbewohner war auf der Suche nach Haschisch

Als Motiv gab Y. an, er fühlte sich bloßgestellt. Sein Mitbewohner war auf der Suche nach einem Klumpen Haschisch. Und seine Nachbarin bestand darauf, dass er zugab, selbigen gestohlen zu haben. Mit der Nachbarin verstand er sich blendend, sagte der Verurteilte vor Gericht aus. Nancy G. hingegen erzählte, Y. tyrannisierte sie. Diesen Eindruck hatte der Mitbewohner des Angeklagten nicht. Nancy G. sei freiwillig bei ihnen gewesen, so der 38-Jährige vor Gericht. Der Zeuge bestätigte, dass er am Tattag Y. verdächtigt habe, ihm einen Haschklumpen gestohlen zu haben, und dass er ihn von der Geschädigten weggeschubst habe.

Nancy G. sei "wahrlich keine Traumzeugin" gewesen, sagte Richter Kring in der Urteilsbegründung in Anspielung auf ihre Aussagen bezüglich der Qualität der Beziehung zwischen ihr und dem Angeklagten. Ihre Angaben seien "durchaus belastbar" und würden wiederum gestützt von der Aussage des Mitbewohners, der einen "absolut glaubwürdigen Eindruck" auf die Kammer gemacht habe.

Es wurden zehn Vorstrafen des 56-Jährigen gewertet

Ein Sachverständiger stellte bei Y. zur Tatzeit 2,4 Promille fest, was sich nicht strafmildernd auswirkte. Zulasten des Angeklagten wertete die Kammer zehn Vorstrafen des 56-Jährigen. Beim Studium des Registers zeigte sich, dass sich die Gewalttätigkeiten des Angeklagten in der Vergangenheit stets gegen Frauen gerichtet hätten. "Immer wenn eine Dame seinen Anforderungen nicht nachgekommen ist, empfand er das als Kränkung."

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