Landshut fehlen Mitarbeiter um 100.000 Euro Bußgeld einzufordern

Der Unteren Naturschutzbehörde in Landshut fehlt es an Personal, eine Bußgeld-Sache über 100.000 Euro zu bearbeiten.
Claudia Hagn
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An der Preßgasse hat eine Firma unerlaubt Bäume gefällt. Jetzt sind 100.000 Euro Bußgeld fällig.
Hagn An der Preßgasse hat eine Firma unerlaubt Bäume gefällt. Jetzt sind 100.000 Euro Bußgeld fällig.

Landshut – Mit dem Umwelt- und Naturschutz ist es so eine Sache: Es braucht viel Zeit und Engagement, sich der mittlerweile gestiegenen Flut an verschiedenen Themen anzunehmen. Wer denkt, beim Umwelt- und Naturschutz gehe es nur darum, Bäume zu streicheln, der irrt gewaltig: Es geht vielmehr um gefährdete Arten, um geschützte Bäume, um Bauvorhaben, die begleitet werden müssen, um allerlei rechtliche Vorgaben und um illegale Müllablagerungen.

Bearbeitet werden diese ganzen Dinge in Landshut von der Unteren Naturschutzbehörde. Und die hat ganz schön viel zu tun. So viel, dass die Stadträte Elke März-Granda (ÖDP), Thomas Haslinger (JL-BfL) und Rudolf Schnur (CSU) einen gemeinsamen Antrag für 1,5 Planstellen zusätzlich gestellt haben.

Bußgeld für nicht genehmigte Baumfälligen

Unter anderem begründen sie das auch mit einem Bußgeld, das seit knapp einem Jahr unbearbeitet bleiben musste, da die zuständige Stelle aufgrund von Krankheit nicht besetzt war. Und das Bußgeld ist kein kleines: 100.000 Euro insgesamt beträgt es, verhängt werden soll es für die nicht genehmigte Fällung von Bäumen zwischen Preßgasse und Neuer Bergstraße.

Auf dem Grundstück am Hofberg waren damals Arbeiten im Gange, obwohl kein genehmigter Bauantrag vorlag. Der war zurückgezogen worden; was aber die Mitarbeiter einer Firma nicht abhielt, weiter zu fällen. Ein Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde kam zu den Arbeiten hinzu und wies die Firma darauf hin, dass keine Befreiung von der Baumschutzverordnung vorliege und die Fällungen nicht genehmigt seien. Trotzdem habe die Firma kurzen Prozess gemacht – und vorsätzlich alle Bäume, darunter auch eine ortsbildprägende Eiche, gefällt, so Hans Ritthaler Leiter des Fachbereichs Naturschutz.

Dafür soll es nun ein Bußgeld geben: Und zwar in Höhe von 50.000 Euro für den Grundstückseigentümer und noch mal 50.000 Euro für die Fäll-Firma.

Drei Jahre hat die Behölrde Zeit

"Das ist der höchste Betrag, der im Gesetz vorgesehen ist", sagte Ritthaler auf AZ-Anfrage. Drei Jahre kann die Behörde das Bußgeld verhängen. "Und bis dahin schaffen wir es", ist sich Ritthaler sicher.

Er gibt zu bedenken, dass der Fall ein solch schwieriger sei, dass die Bußgeld-Begründung sehr gut durchdacht sein müsse; und dazu eben bis jetzt das Personal gefehlt hätte.

Allgemein sagt auch er, dass das Tagesgeschäft in den vergangenen Jahren sehr gestiegen sei. Mit dem Bayerischen Naturschutzgesetz und dem Volksbegehren hätten sich mehr Aufgaben für die Behörden ergeben, Artenschutzprojekte seien sehr aufwändig und "kein Kinderspiel".

Daher wird auch die Untere Naturschutzbehörde in den nächsten Tagen ausrechnen, wie viele Stellen zusätzlich sie eigentlich bräuchte. Oder wie es Ritthaler nennt: "Sagen wir es so: Die Arbeit geht uns bestimmt nicht aus."

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