Landshut: Fahrgäste machen keine Probleme

Landshut - Seit Mittwoch gilt in den Stadtbussen zusätzlich zur bestehenden Maskenpflicht die 3G-Regel. Das bedeutet: Alle Fahrgäste müssen geimpft oder genesen sein oder einen negativen Testnachweis, nicht älter als 24 Stunden, dabeihaben.
Ausnahmen gibt es für Schüler, da diese in der Schule regelmäßig getestet werden. Sie müssen lediglich einen Schüler-Ausweis vorzeigen können. Kinder unter sechs Jahren sind von der Regel und von der Maskenpflicht befreit.
Stichprobenartige 3G-Kontrolle
Kontrolliert wird die Einhaltung der 3G-Regel stichprobenartig wie bei den Fahrscheinkontrollen auch durch Fahrkarten-Kontrolleure. Das teilen die Stadtwerke Landshut mit.
Zudem führt auch die Polizei Landshut in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt der Stadt Landshut und dem Landratsamt Landshut seit 12. November täglich Kontrollen in Stadtbussen durch. Im Einsatz sind eigene Kräfte sowie zugeteilte Kräften der Bereitschaftspolizei und des Zentralen Ergänzungsdienstes.
In den Stadtbussen konnten laut Polizei bislang noch keine Verstöße festgestellt werden. "Die Leute halten alle die Vorschriften ein. Im ÖPNV ist momentan alles noch im grünen Bereich", sagt Patrick Baumgartner, Pressesprecher der Polizei Landshut. Die Fahrgäste würden die Kontrollen sehr positiv aufnehmen. "Wir hatten zwar einige Diskussionen, aber dass irgendjemand die Kontrollen nicht eingesehen hätte oder mit den Corona-Regeln nicht einverstanden gewesen wäre, hatten wir bisher nicht."
Bußgelder bis 250 Euro möglich
Dass beispielsweise der Impfpass zu Hause vergessen worden wäre, kam bisher nicht vor. Wäre das der Fall, müsste der Nachweis nachgereicht werden. In der Regel hätten die Fahrgäste ihren Nachweis auf dem Handy dabei. Wer jedoch nicht nachweisen kann, dass er geimpft, genesen oder getestet ist, hat nach der 3G-Regel keinen Zutritt zum ÖPNV.
Wird derjenige erwischt, so Baumgartner, dürfte er nicht weiterfahren und müsste aussteigen. Ihn erwartet dann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren samt Bußgeld. Dieses bewege sich in einem Rahmen zwischen 55 Euro bei niedrigschwelligen Verstößen, zum Beispiel, wenn der Nachweis nicht mitgeführt wird, und rund 250 Euro, wenn gar kein Nachweis vorhanden ist.
Baumgartner: "Dann sind wir nicht mehr im Verwarnungs-, sondern im Anzeigenbereich.