Landshut: Blaumeise sichergestellt
Landshut - Bahnhöfe sind seit jeher Plätze, an denen schon mal ungewöhnliche Dinge vorfallen. Einen ungewöhnlichen Gast hatte jedoch am Anfang der Woche ein Mann um die 30 am Landshuter Bahnhof dabei. Die kleine Blaumeise, die er auf der Hand mitführte, hatte aber keinen Fahrschein und war auch nur halblegal unterwegs: Denn Wildvögel dürfen nicht einfach so mitgenommen werden.
Ihr Besitz ist nur dann erlaubt, wenn sie gerade aus einer Notlage gerettet wurden. Wildfänge werden in Deutschland nicht geduldet. Denn sie gehören weder in einen Zug noch in ein Haus, sondern in die Wildnis, da, wo sie geboren wurden und aufgewachsen sind. Eine Meise zu haben ist also nicht erlaubt; nur in sehr seltenen Ausnahmefällen gibt es Wildvögel, deren Besitzer eine Genehmigung haben. Diese Tiere erkennt man dann aber an ihrem Ring am Vogelbein.
Die kleine sichergestellte Blaumeise, die Dieter Dort vom Amt für Umwelt und Naturschutz dann am Bahnhof abholte, hat es jedoch gut erwischt: Sie wurde nach einem kurzen Badeaufenthalt im Rathaus zu Elena Holzer auf die Burg Trausnitz gefahren. Holzer kümmert sich ehrenamtlich um verletzte oder noch zu kleine Wildvögel.
Meise aus Landshut vermutlich Handaufzucht
"Der Vogel ist ein Ästling, also schon fast ausgewachsen", sagt Holzer. Sie hat die Meise seit Mittwoch aufgepäppelt. Wahrscheinlich war der Vogel eine Handaufzucht, da er sich ohne große Scheu mit einer Pinzette und Würmern füttern ließ. "Wilde Ästlinge würden das nicht machen."
Am Donnerstag kam die Meise dann nach Gauting zur Mitarbeiterin einer Tierarztpraxis. Sie kümmert sich ebenfalls ehrenamtlich bei der Wildvogelhilfe um kleine Tiere. Die Wildvogelhilfe besteht aus einem großen Netz an Mitarbeitern, die sich die Arbeit mit den Vögeln teilen.
Ist die Meise erwachsen, wird sie ausgewildert
Wie es mit der kleinen Blaumeise nun weitergehen wird? Wenn sie fertig ausgewachsen ist, wird sie wieder ausgewildert und kommt dort hin, wo sie hingehört: in die freie Natur. "Dass wir einen Vogel nicht mehr auswildern können, kommt sehr selten vor. Meistens klappt das sehr gut", sagt Holzer.
Es gilt also grundsätzlich: Wer einen Vogel findet, der in Not ist, sollte ihn zu sich nehmen, ihn zuerst einmal in eine dunkle und ruhige Kiste setzen und dann ein lockeres Tuch darüberlegen, damit er sich beruhigen kann. Dann sollten Vogelretter einen Experten anrufen, zum Beispiel bei der Vogelauffangstation des Landesbunds für Vogelschutz in Regenstauf oder bei der Wildvogelhilfe Bayern unter www.wvh-bayern.de. Dort gibt es auch Kontaktdaten.
Wer sich dazu entschließt, einen Vogel großzuziehen, muss sich vorher sehr gut bei Experten informieren und mit ihnen Kontakt halten – denn jedes Tier braucht eine andere Fütterung. Was jedoch immer gilt: Nach der Aufzucht muss der Vogel ausgewildert werden. Behalten darf man ihn nicht.
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