Landshut: Biergarten muss Karussell wieder abbauen

Fahrgeschäfte sind noch nicht erlaubt. Die Stadt Landshut muss deshalb durchgreifen.
Ingmar Schweder
|
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
2  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Das Karussell soll derweil blickdicht verhüllt werden.
Christine Vinçon Das Karussell soll derweil blickdicht verhüllt werden.

Landshut - Das Ordnungsamt der Stadt Landshut hat zwei Landshuter Biergärten aus Gründen des Infektionsschutzes den Betrieb von Volksfestattraktionen untersagt. Im Bürgerbiergarten auf der Ringelstecherwiese hatte Betreiber Franz Widmann senior vergangene Woche in der Spielecke des Biergartens ein kaum zu übersehendes Kinderkarussell aufbauen lassen.

Zudem hatten die Betreiber des neuen "Biergartens zur Insel" wie berichtet einen "Hau-den-Lukas" ins Programm aufgenommen. Beide Geräte dürfen nun vorerst nicht in Betrieb genommen beziehungsweise müssen abgebaut oder eingerupft werden.

Nun muss der Wirt das Karussell vorerst vor neugierigen Blicken schützen

Wie Widmann im Gespräch mit unserer Redaktion sagte, habe er mit dem Aufbau des Karussells die Kinderecke attraktiver gestalten wollen, in der sich auch ein Sandkasten befindet. Das Fahrgeschäft komme bei der Weihnachtspyramide zum Einsatz und war bis vor Kurzem eingemottet. Nun muss der Wirt das Karussell vorerst vor neugierigen Blicken schützen.

Widmann: "Es hilft alles nichts. Die Stadt musste die Anordnung von der Landesregierung vollziehen, da das Betreiben von Fahrgeschäften in Bayern noch verboten ist. Dem müssen wir uns mit unserem kleinen über 100 Jahre alten Nostalgie-Kinderkarussell unterordnen."

Lesen Sie auch

Der Schaustellergilde habe der Aufbau des Kinderkarussells nicht gefallen.

Wie die Stadt Landshut auf Nachfrage sagt, habe das Ordnungsamt die Aufstellung der beiden Fahr- und Spielgeschäfte in den Biergärten im Rahmen eines Außentermins entdeckt und in der Folge Kontakt mit dem jeweiligen Betreiber aufgenommen. Den Kontakt mit dem Ordnungsamt suchte Horst Heppenheimer hingegen vom Verband der Schausteller. Der Schaustellergilde, so Heppenheimer, habe der Aufbau des Kinderkarussells im Bürgerbiergarten nicht gefallen. Heppenheimer: "Mich haben letzte Woche etliche Kollegen auch aus ganz Bayern angerufen, die völlig überrascht waren, dass in Landshut ein Kinderkarussell stehen darf. Ich dachte mir: Das kann nicht sein. Weder das Aufstellen noch das Betreiben eines Fahrgeschäfts ist bayernweit derzeit zulässig."

"Es sollten gleiche Rechte für alle gelten."

Wie der Schausteller sagt, habe er sich deshalb mit Erstaunen an die Stadt Landshut gewandt. Heppenheimer: "Mir ging es dabei nicht um den Betreiber, es ist keine persönliche Sache. Ich habe mich jedoch sehr über den Aufbau gewundert und kann den Unmut der Schausteller, die seit vielen Monaten daheim sitzen, auch nachvollziehen." Ob die Schausteller Angst vor Konkurrenz hätten? "Es geht ums Prinzip", stellt Heppenheimer klar. "Es sollten gleiche Rechte für alle gelten."

Heppenheimer hatte im vergangenen Jahr ein Karussell auf der benachbarten Grieserwiese betrieben. Ob die Bartlmätage dieses Jahr wieder stattfinden werden, sei noch unsicher, da die Bartlmädult noch nicht abgesagt sei. Heppenheimer: "Das soll im Juni entschieden werden. Ich hoffe, die Coronalage entwickelt sich für alle weiter positiv."

Eine Spitze kann sich Heppenheimer Richtung Bürgerbiergarten dennoch nicht verkneifen: "Es wäre schon vernünftig gewesen, wenn es möglich gewesen wäre, einen Schausteller mit ins Boot zu holen, der so ein Ding zu Hause hat. Ich kann nur im Namen der Schausteller appellieren, sowas im Vorfeld besser abzuklären."

Für Biergartenwirt Widmann ist trotz des vorerst eingerupften Karussells die Angelegenheit ebenfalls noch nicht vom Tisch: "Freitag tritt der Ministerrat zusammen. Wir hoffen natürlich auf weitere Lockerungen. Das Kinderkarussell bleibt auch weiterhin eine Option für uns. Wir hoffen, dass das Infektionsgeschehen runtergeht und die Kleinen wieder Karussell fahren dürfen." Bei den Widmanns kostet beim Kauf einer 10er-Karte die Fahrt 1,50 Euro.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
2 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Der wahre tscharlie am 01.06.2021 16:25 Uhr / Bewertung:

    "Es hilft alles nichts. Die Stadt musste die Anordnung von der Landesregierung vollziehen, da das Betreiben von Fahrgeschäften in Bayern noch verboten ist."

    Es ist ein KINDERKARUSSELL! Da wiehert wieder mal der Amtsschimmel. Kinder stecken sich viel seltener an. Noch dazu gibt es einen Abstand auf dem Karussell.

    Aber das Betreiben von Fahrgeschäften ist in Bayern noch verboten. Eine differnzierte Betrachtungsweise wäre in dem Fall angebracht, anstatt eines pauschalen Verbotes. Ok, ich versteh die Verwaltung natürlich auch. Eine Einzelfall-Prüfung ist halt mit mehr Arbeitsaufwand verbunden.

  • grock am 01.06.2021 16:20 Uhr / Bewertung:

    ...na ja,

    Bürokraten halt!
    Kinder wurden durch die Pandemie ohne Beistand geplagt.
    Im Home Office war teils verbale oder übergriffige Gewalt angesagt!
    Und dann kommt so ein Kinder Karussell aus den Nichts und zaubert
    ein Lächeln auf alle Kindergesichter bis es von Blockwart artigen Autokraten
    und niedlichen Schaustellern verboten wird.
    Schöne neue Welt der Sesselfurzer!

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.