Landgericht Landshut: Mann muss sich für Bluttat an Heimleiterin verantworten

Die Staatsanwaltschaft Landshut wirft dem 51-Jährigen vor, die Heimleiterin nach einem Streit mit einem Messer heimtückisch ermordet zu haben: Sieben Monate nach der Bluttat in einem Pflegeheim in Eggenfelden beginnt am Dienstag der Prozess.
dpa |
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Die Staatsanwaltschaft wirft dem 51-Jährigen Mord vor, wie das Landgericht am Freitag mitteilte.
Armin Weigel/dpa-Archivbild Die Staatsanwaltschaft wirft dem 51-Jährigen Mord vor, wie das Landgericht am Freitag mitteilte.

Landshut - Für den tödlichen Messerangriff auf die Leiterin eines Seniorenheimes in Eggenfelden (Landkreis Rottal-Inn) muss sich von kommenden Dienstag an der mutmaßliche Täter vor dem Landgericht in Landshut verantworten.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord vor, wie das Landgericht am Freitag mitteilte. Der Anklagebehörde zufolge hat der Heimbewohner die Frau im vergangenen Herbst im Streit erstochen.

Die 53-Jährige hatte ihn aufgefordert, sein aus ihrer Sicht völlig vermülltes Zimmer aufzuräumen, anderenfalls würde sie es aufräumen lassen. Kurz darauf attackierte der 51-Jährige die in ihrem Büro am Computer sitzende Frau von hinten mit zwei Messerstichen.

Heimtückischer Mord: Urteil wird für 17. Mai erwartet

Zwei Zeugen überwältigten den Mann und hielten ihn so von weiteren Stichen ab. Die Frau starb noch am Tatort. Die Staatsanwaltschaft hält den Mann für allgemeingefährlich.

Der Mann lebte auf Grund einer Erkrankung seit rund drei Jahren in dem Heim. Er war teilweise auf den Rollstuhl angewiesen, konnte aber auch ohne diesen gehen. Die Anklage lautet auf heimtückischen Mord. Sollte die 1. Strafkammer des Landgerichts die Schuldunfähigkeit des 51-Jährigen feststellen, droht im die langfristige Unterbringung in einer forensischen Klinik.

Für den Prozess sind zwei Verhandlungstage angesetzt, das Urteil wird für 17. Mai erwartet.

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