Kein Geld für die letzte Ruhe: Immer mehr Sozialbesattungen in Landshut
Landshut - Bestatter, Steinmetz und Friedhof kosten Geld. Es können leicht 5.000 Euro zusammenkommen, wenn eine Beerdigung in Auftrag gegeben wird. Doch wer bezahlt die Beerdigungskosten, wenn die Bestattung die finanzielle Situation der Angehörigen weit übersteigt? Und wer kommt für die Beerdigungskosten von Alleinstehenden auf, deren Vermögen vor dem Tod bereits aufgebraucht und niemand verpflichtet ist?
Wird die Kommune in solchen und vergleichbaren Fällen tätig und sorgt für eine angemessene Bestattung, spricht man gemeinhin von Sozialbestattungen. Wobei der Begriff in der Praxis rechtlich unscharf sei, sagt Stephan Zellner, Leiter des Sachgebiets Friedhofsverwaltung der Stadt Landshut. Dazu seien die Konstellationen zu unterschiedlich: "Es gibt zum einen die Fälle, in denen sich niemand um die Bestattung kümmern will, und zwar unabhängig davon, ob Vermögen vorhanden ist oder nicht", erklärt Zellner. Der Grund liege dann oft in zerrütteten Familienverhältnissen.
Für Angehörige gibt es eine Bestattungspflicht
Muss die Stadt Landshut in diesen Fällen die Bestattung durchführen, bezeichnet man eine solche Beerdigung als Ordnungsbestattung. Hierunter fallen ebenso die Fälle, in denen einfach keine Angehörigen vorhanden sind, die sich kümmern können. Wobei die Stadt Landshut in den meisten dieser Fälle die Kosten für die Beerdigung wieder zurückbekomme, da Angehörige eine Bestattungspflicht nicht einfach ausschlagen können.
Rund 30 bis 35 Ordnungsbestattungen unternimmt die Stadt Landshut jährlich. "Die Tendenz ist leicht steigend", sagt Zellner. Doch in rund 20 dieser Fälle trägt die Kommune letztlich allein die Kosten für die Bestattung.
Diese Konstellation tritt häufig dann auf, wenn die Verstorbenen zu Lebzeiten schon nicht vermögend waren, vorhandenes Vermögen beispielsweise durch einen Heimaufenthalt aufgebraucht war und sie alleinstehend waren. Die Gründe für die steigende Tendenz liegen laut Zellner in wachsender Altersarmut, Vereinsamung und einer sich verändernden Bevölkerungsstruktur.
Ebenfalls in diese Konstellation fällt fehlendes Vermögen im Angehörigenkreis. Sind Angehörige, die den Auftrag zur Bestattung erteilen, tatsächlich nicht in der Lage, die Beerdigung finanziell zu stemmen, können sie beim Sozialamt der Stadt Landshut Unterstützung beantragen.
"Armenviertel" auf dem Friedhof gibt es lange nicht mehr
Die erforderlichen Bestattungskosten können nach Angaben des Sozialamts der Stadt dann übernommen werden, wenn zum Beispiel Erben, Unterhaltsverpflichtete oder weitere zur Besorgung der Bestattung Verpflichtete dazu nachweislich nicht in der Lage sind. "Geprüft wird dies stets im Einzelfall", sagt Heidi Lehrhuber, Leiterin des Sozialamts der Stadt Landshut.
Das Sozialamt kann dann die Kosten für ein einfaches Begräbnis übernehmen, wobei der Nachlass dann vorrangig für die Bestattungskosten einzusetzen ist. Zuständig für den Antrag ist laut Lehrhuber die Behörde im Sterbeort des Verstorbenen und nicht die im Wohnort von Angehörigen.
Sollte eine solche "eigentliche" Sozialbestattung in Betracht kommen, sei es wichtig, das Thema bei den Behörden oder beim Bestatter offen anzusprechen, sagt Zellner, damit Unklarheiten rechtzeitig ausgeräumt werden können. Zudem müsse sich niemand Sorgen machen, dass bei einer Ordnungsbestattung durch die Landshuter Friedhofsverwaltung der geliebte Vater oder die Mutter in einer Art "Armenviertel" auf dem Friedhof beerdigt werde.
"Im Tod sind alle Grablagen gleich"
Wie Zellner sagt, habe diese früher auf Friedhöfen angewandte Praxis bereits lange ausgedient. "Anders könnte der negative Eindruck einer Grabecke für Arme entstehen. Das wollen wir auf dem Friedhof nicht."
Tatsächlich versuche die Friedhofsverwaltung, den Wünschen der Angehörigen bei der Wahl des freien Grabplatzes stets nachzukommen. Wie Zellner sagt, werde bei der Belegung der Gräber darauf geachtet, dass eine Durchmischung stattfindet, um jedem Verstorbenen unabhängig seiner finanziellen Situation einen angemessenen Platz für die letzte Ruhe zu ermöglichen. Zellner: "Im Tod sind alle Grablagen gleich."
So sei über die Jahre auf Landshuts Friedhöfen auch eine große Gemeinschaft entstanden von Menschen, die Gräber mitpflegen, sollte ein Verstorbener keine Angehörigen mehr haben, die sich um das Grab kümmern können. Zellner: "Und darüber sind wir sehr dankbar."
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