Interview

Jüngster Präsident des Landshuter Sozialgerichts: "Eine Ehre und ein Auftrag"

Christian Zieglmeier (46) ist seit Anfang des Jahres der jüngste Präsident des Landshuter Sozialgerichts.
von  Franziska Hofmann
Der 46-jährige promovierte Jurist Christian Zieglmeier will während seiner Amtszeit als Präsident des Landshuter Sozialgerichts vor allem in Sachen Digitalisierung einiges vorantreiben.
Der 46-jährige promovierte Jurist Christian Zieglmeier will während seiner Amtszeit als Präsident des Landshuter Sozialgerichts vor allem in Sachen Digitalisierung einiges vorantreiben. © Claus Zettl

Landshut - Christian Zieglmeier ist herumgekommen: Sein Weg in der bayerischen Justiz führte den gebürtigen Landshuter bereits als Richter ans Verwaltungsgericht in Regensburg, an das Bayerische Innen- und Finanzministerium, außerdem an das Landshuter Sozialgericht und die nächsthöhere Instanz - das Bayerische Landessozialgericht in München, wo er auch als Präsidialrichter tätig war. Zuletzt führte ihn sein Weg aber wieder zurück in seine Heimatstadt: Denn seit Anfang des Jahres ist der Spitzenjurist mit seinen 46 Jahren der jüngste Präsident, den das Landshuter Sozialgericht je hatte.

AZ: Herr Zieglmeier, seit 1. Januar sind Sie offiziell der neue Präsident des Landshuter Sozialgerichts. Damit sind Sie nicht nur Repräsentant der niederbayerischen Sozialgerichtsbarkeit, sondern haben auch in Ihrer Tätigkeit als Richter die erste Kammer am SG Landshut unter sich. Wie blicken Sie auf Ihre ersten Wochen im Amt zurück?
CHRISTIAN ZIEGLMEIER: Es waren vor allem spannende erste Wochen. Mir war wichtig, zunächst alle kennenzulernen, wenn Corona aktuell schon keine Feier zum Einstand zulässt. Einige kannte ich natürlich noch von früher, aber das Landshuter Sozialgericht hat in den vergangenen Jahren einen Generationenwandel erlebt, das ist erfreulich.

Back to the roots: Christian Zieglmeier ist zurück in Landshut

Das Landshuter Sozialgericht ist keine neue Station für Sie. Zwischen 2010 und 2015 waren Sie hier bereits als Richter einer Kammer für Krankenversicherungs- und Betriebsprüfungsrecht tätig. Ist das für Sie nun also quasi ein Heimspiel?
Es ist mir vor allem eine Ehre und ein großer Auftrag, dass ich als Leiter ausgewählt wurde. Freilich ist es auch von Vorteil, dass ich das Gericht, die internen Abläufe und einen Teil der Mitarbeiter schon kenne. Nicht zuletzt wird mir aber sicher auch die Erfahrung helfen, die ich als juristischer Referent im Bayerischen Innen- und Finanzministerium und als Präsidialrichter am Bayerischen Landessozialgericht auch im Verwaltungsbereich sammeln konnte. Das und ein Stab von erfahrenen, fleißigen Mitarbeitern wird mir sicher helfen, meine neue Aufgabe zu meistern.

Was macht für Sie persönlich den Reiz am Sozialrecht aus?
Das Sozialrecht ist so breit aufgestellt, dass es fast jeden Menschen betrifft. Sicher, manche Themengebiete kommen auf den ersten Blick vielleicht etwas trockener daher, als ein Bericht über die letzte Dultschlägerei vor dem Strafgericht. Wir verhandeln etwa über Rentenansprüche, Streitigkeiten mit der Krankenversicherung oder Unfallversicherung, darüber, was die Kasse zahlt und was nicht, wer worauf einen Anspruch hat. Es sind Bereiche, mit denen jeder Bürger über kurz oder lang einmal in Berührung kommt. Das Sozialgericht bestraft nicht, sondern sorgt dafür, dass die sozialen Rechte eines jeden nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern auch zum Tragen kommen. Deshalb ist es in diesem Rechtsgebiet auch umso wichtiger, dass die Menschen, die dort arbeiten, keine reinen Paragrafenanwender sind, sondern auch eine besondere Kompetenz im Umgang mit Menschen haben.

Ruhe vor dem Sturm: Klagen während Corona

Aktuell kommt erschwerend das allgegenwärtige Thema Corona hinzu. Wie sehr betrifft die Krise auch die Sozialgerichte? Günther Kolbe, der Präsident des Landessozialgerichts München (Anm. d. Red.) etwa sprach bereits vor einer Corona-Klage-Welle, die die Sozialgerichte in Zukunft erreichen könnte.
Auch ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass diese Welle in den Jahren 2021/22 auf uns zukommen wird. Im vergangenen Corona-Jahr war die Zahl der Klagen, die beim Sozialgericht Landshut eingegangen sind, mit 3.968 leicht rückläufig (2019 waren es 4.269 Klagen, Anm. d. Red.). Das war höchstwahrscheinlich aber nur die lockdownbedingte Ruhe vor dem Sturm. Schon jetzt verhandeln wir über erste pandemiebedingte Streitigkeiten, wer beispielsweise Anspruch auf Kurzarbeitergeld hat. Wenn infolge der Pandemie mehr Unternehmen insolvent gehen, wird es in unseren Verfahren noch viel häufiger darum gehen, wer wie lange Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder II hat und welche Arbeitsförderungsmaßnahmen im Einzelfall zu erbringen sind.

Welche Ziele haben Sie sich persönlich für Ihre neue Tätigkeit als Präsident des Landshuter Sozialgerichts gesetzt?
Ein großes Feld wird natürlich die Digitalisierung sein, die durch Corona aktuell extrem voranschreitet. In Sachen Digitalisierung und auch in vielen anderen Bereichen hat mein Vorgänger Günther Biermeier in seiner Amtszeit schon unheimlich viel auf den Weg gebracht. Ich möchte darauf aufbauen.

Videoverhandlungen sollen in Zukunft möglich sein

Was bedeutet das konkret?
Eine Sache, die mich beschäftigen wird, ist die Videoverhandlung. In nicht allzu ferner Zukunft soll es auch am Sozialgericht möglich sein, per Videoschalte zu verhandeln, sodass sich etwa der Anwalt aus der Kanzlei und und die Beteiligten online zuschalten.

Was würden Sie sich für die Zukunft wünschen?
Mir ist wichtig, dass das gute Arbeitsklima am Sozialgericht erhalten bleibt. Auch wenn es derzeit mit den geltenden Kontaktbeschränkungen nicht so einfach ist, ist es mir doch ein Anliegen, dass das soziale Miteinander und der Austausch hier im Haus nicht verloren gehen. Man muss eine gewisse Basis finden, auf der das trotzdem möglich ist - notfalls auf dem digitalen Weg.

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