Jetzt klagt Krämmer gegen die Stadt
Er will, dass der Entzug seiner Zulassung für die Frühjahrsdult aufgehoben wird - und zwar mit sofortiger Wirkung. Das könnte die jetzige Vergabe an "Zollhaus"-Wirt Patrick Schmidt wieder über den Haufen werfen.
Krämmer macht unter anderem geltend, dass ihm "erhebliche Nachteile und finanzielle Schäden" aus dem Entzug seiner Dultzulassung entstehen. Es seien zur Vorbereitung der Frühjahrsdult bereits weitgehende Verpflichtungen eingegangen worden - von der Verpflichtung des Personals bis zur Vorbereitung des Musikprogramms. Deshalb klagt Krämmer jetzt.
Vorausgegangen waren all dem zwei Dinge: Am Montag nahm die Stadt Krämmers Zulassung zur Dult zurück. Am Mittwoch hob der Dultsenat dann seine Entscheidung vom Dezember auf, das kleine Festzelt an Krämmer zu vergeben. Ins Rollen brachte die Angelegenheit die rechtskräftige Verurteilung Krämmers wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt. Statt Krämmer kommt nach dem Votum des Dultsenats nun der "Zollhaus"-Wirt Patrick Schmidt auf der Frühjahrsdult zum Zug. Dieser hatte sich ebenfalls beworben, erreichte aber im ersten Anlauf im Dezember nach einer festgelegten Bewertung weniger Punkte als Krämmer.
Schmidt plant nach eigener Darstellung mittlerweile fleißig für seine Premiere als Dultwirt: "Ich komme gut voran, das Programm steht schon fast", sagte er am Donnerstag. Ob Schmidt seine "Ochsenbraterei" tatsächlich auf der Frühjahrsdult aufbauen kann, ist zur Stunde aber unklar. Denn Krämmers Klage enthält einen entscheidenden Punkt: Es wird beantragt, dass der sofortige Vollzug auf Rücknahme der Dult-Zulassung aufgehoben wird.
Heißt konkret: Der ursprüngliche Bescheid, wonach Krämmer das kleinere der beiden Festzelte auf der Frühjahrsdult zugesprochen wird, soll weiter gelten. Krämmers Anwalt, Prof. Dr. Ernst Fricke, verweist darauf, dass dem Dultsenat in seiner Sitzung im Dezember bereits bekannt gewesen sei, dass gegen Krämmer strafrechtlich ermittelt werde und dies bei der Vergabe an ihn durchaus berücksichtigt worden sei.
Die Stadt sieht es natürlich anders: Zum Zeitpunkt, als Krämmer den Zuschlag mit Bescheid erhielt (am 22. Januar), sei man davon ausgegangen, dass das Verfahren noch nicht abgeschlossen war. Tatsächlich war das Strafverfahren aber bereits am 19. Dezember rechtskräftig abgeschlossen. Die Angelegenheit verkompliziert sich noch dadurch, dass der Dultsenat selbst bereits am 18. Dezember Krämmer das Festzelt zusprach. Mit dieser für Laien recht diffusen Gemengelage muss sich jetzt das Verwaltungsgericht beschäftigen. Dort ist die Landshuter Dult schon eine konstante Größe: Schon zwei Mal beschäftigten sich die Richter mit Zeltvergaben auf der Dult - erst jüngst erhielt Festwirt Peter Vorholzer mit seiner Klage gegen die Stadt Recht.
In Sachen Krämmer war man am Freitag seitens der Stadt zu keiner Stellungnahme bereit.