Gefängnisstrafe: Taxifahrer als Sonderfahrer für Drogen im Einsatz
Landshut - Für gewöhnlich dient ein Taxi der Personenbeförderung. Dandyson D. und seine Familie im bulgarischen Sofia nutzen diese Art der öffentlichen Fortbewegung häufig. Das ist ein guter Kunde, sagten Partner zu Taxifahrer Denis B.; den müsse man sich warmhalten.
Und so ergab es sich, dass der 24-jährige Taxifahrer Denis B. Dandyson D. nicht nur durch Sofia kutschierte, sondern auch Spezialaufträge übernahm.
Die erste Strafkammer des Landgerichts wertete diese "Sonderfahrten mit Betreuungsaufgaben" als unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Mittäterschaft und verurteilte Taxifahrer Denis B. zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten.
Der Anklage zufolge reiste Diyan D. am 25. Juli 2016 gegen 19 Uhr aus Brasilien über Portugal am Flughafen München ein. D. wollte nach Griechenland weiterfliegen. Doch in München klickten für Diyan D. die Handschellen. Der Zoll stellte 3.150 Gramm Kokain sicher, das sich in Ds Koffer - versteckt in einem doppelten Boden - befunden hatte.
Der Angeklagte Denis B. hatte laut Staatsanwaltschaft im Vorfeld der Reise mit Diyan D. dessen Kurierlohn ausgehandelt, ihm Reisespesen und einen Tablet-PC zur Verfügung gestellt sowie Kontakt zu ihm während der Reise gehalten. Die Anklage war vor dem Prozess davon ausgegangen, dass Taxifahrer Denis B. Mitglied einer teils in Bulgarien ansässigen Dealer-Bande war. Bs Aufgabe sei es gewesen, Kuriere anzuwerben und zu betreuen.
Taxifahrer wusste von Kokain-Schmuggel
Diesen Anklagepunkt ließ die Staatsanwaltschaft zu Prozessbeginn aber fallen. Nachdem eine Bandenmitgliedschaft kein Thema mehr war, legte Denis B. ein vollumfängliches Geständnis ab.
Wie ein Zollbeamte vor Gericht bestätigte, hatte der 24-Jährige bereits unmittelbar nach seiner Überstellung nach Deutschland ausführliche Angaben gemacht. Denis B. war auf Antrag der deutschen Justiz im Juli 2017 von Bulgarien ausgeliefert worden und saß seitdem in der JVA Stadelheim in Untersuchungshaft. Diyan D. hatte nach seiner Festnahme am Münchner Flughafen gesagt, er habe Denis B. in einem Fitnessstudio kennengelernt und sei von diesem als Kurier angeworben worden.
Denis B. widersprach vor Gericht: Er habe "eher im Auftrag" von Dandyson D. gehandelt. Er sei zusammen mit zwei Freunden Taxi gefahren. Dandyson D. sei ein guter Kunde gewesen. Irgendwann habe dieser ihn in das Fitnessstudio geschickt mit dem Auftrag, Diyan D. auszurichten, dass nächste Woche eine Reise stattfinde.
Da er Diyan D. nicht gekannt habe, habe man ihm vor der Fahrt ins Fitnessstudio noch ein Foto gezeigt. Fortan habe er Dandyson D. "quasi betreut", sagte der Angeklagte.
Er habe ihm etwa die Flugtickets übergeben und einen Zettel mit der Hotelanschrift in Brasilien. Auch den Tablet-PC habe er auf Geheiß von Dandyson D. besorgt. Er habe gewusst, räumte der 24-Jährige ein, dass Kokain geschmuggelt werden sollte, aber nicht, welche Menge. Lukrativ war der Nebenjob als Kontaktmann nicht für den Bulgaren: Er habe lediglich Geld für die Taxifahrten erhalten. Bei gelungener Reise hätte er allerdings 500 Euro bekommen sollen.
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