Der Impfpass als Passierschein?
Landshut - Am Mittwoch verkündete Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU), dass bereits ab Donnerstag gewisse Privilegien für Corona-Geimpfte und -Genesene gelten sollen. Zum einen soll für sie die Ausgangssperre nicht mehr gelten, die derzeit wegen der hohen Inzidenz in Landshut in Kraft ist. Außerdem sollen sie bei Treffen mit anderen Haushalten nicht mehr mitgezählt werden und eine Quarantäne entfällt bei Einreise. In der Stadt Landshut sind bis jetzt sieben Prozent der Bewohner zweitgeimpft und 4,5 Prozent gelten in der Stadt als genesen.
Geimpft: Wie laufen Nachweis und Kontrollen?
Was bedeutet das nun genau für knapp zwölf Prozent der Landshuter? Wie weisen sie nach, dass sie bereits doppelt geimpft sind? Müssen sie ab sofort immer den Impfpass dabei haben? So genau kann das wohl noch keiner beantworten. Auf Nachfrage beim Landratsamt heißt es, man könne zum jetzigen Zeitpunkt nur abwarten - abwarten, bis die bayerische Staatsregierung eine Rechtsverordnung veröffentlicht. Auch die Nachfragen aus der Bevölkerung müsse man leider unbeantwortet lassen, denn bisher wurden die Ämter einfach im Regen stehengelassen.
Auch bei der Landshuter Polizei ist bis Mittwochmittag kein öffentliches Schreiben eingegangen, wie nun mit den rund zwölf Prozent bei einer Kontrolle umgegangen werden soll. "Wie wir verfahren, wird noch mit dem Präsidium in Straubing abgeklärt, sobald es nähere Informationen gibt", sagt Patrick Baumgartner, Sprecher der Polizeiinspektion Landshut.
Insgesamt seien es in Landshut aber sowieso nicht allzu viele Leute, die nun von Regelungen ausgenommen sind. "Wir haben einfach noch nicht so viele Geimpfte und Genesene, dass wir uns sorgen müssten, dass es plötzlich um 0 Uhr eine Party gibt", so Baumgartner. Die Kontrollen würden weiter mit "Maß und Ziel" durchgeführt.
Polizei: Kontrollen mit Maß und Ziel
Wenn ein Geimpfter also nach 22 Uhr noch spazieren gehen möchte, ist ihm das erlaubt. "Er sollte dann seinen Status nachweisen können", sagt der Sprecher. Er kann sich vorstellen, dass der Impfpass wie ein Führerschein zu tragen ist: "Den muss ich dann halt dabei haben." Offizielle Aussagen waren am Mittwochnachmittag allerdings noch nicht möglich.
Erst auf Anfrage beim Ministerium wurde unserer Mediengruppe mitgeteilt, das Baumgartner mit seinen Vermutungen richtig lag: "Der Nachweis einer vollständigen Impfung erfolgt regelhaft durch Vorlage des ausgefüllten Impfpasses. Alternativ kann der Nachweis einer vollständigen Impfung auch durch Vorlage der entsprechenden Impfersatzbescheinigung, die den Vorgaben des § 22 IfSG entspricht, erfolgen", so ein Sprecher des Ministeriums. Für Genesene sieht es ähnlich aus: "Als Nachweis einer überstandenen SARS-CoV-2-Infektion kann beispielsweise der Bescheid des Gesundheitsamts zur Isolationsanordnung nach positiver PCR-Testung in Verbindung mit einem negativen Testnachweis bei Entisolierung herangezogen werden."
Auf Nachfrage, wann diese Informationen Stellen wie Polizei und Gesundheitsamt erreichen werden, hieß es vom Gesundheitsministerium am Mittwochnachmittag: "Die gestern angekündigten Änderungen der 12. BayIfSMV werden heute im Laufe des Tages durch eine Änderungsverordnung bekannt gegeben." Um welche Uhrzeit genau die Mitteilung die PI und das Gesundheitsamt erreicht haben, blieb unklar.
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