Der Altinger legt Widerspruch ein

Die Stadt Landshut hat Marco Altingers Wahlplakate entfernt - wegen der Sicherheitsverordnung. Das will er sich nicht gefallen lassen
Landshut - Der Altinger ist bekanntermaßen sauer. Warum? Weil ihm die Stadt Landshut seine Wahlplakate an der Porschestraße in Landshut (die AZ berichtete) entfernt hat. Anfangs dachte der Altinger, wie sich FDP-Kandidat Marco Altinger im Wahlkampf gerne nennt, irgendwelche Demokratiefeinde hätten das Plakat abgenommen.
Doch dann stellte sich heraus: Die Stadt war es. Sie hat die Plakate entfernt. Von Altingers Grundstück. Und zwar mehrfach, beim zweiten Mal sogar samt Bauzaun von Altinger (wir berichteten). "Damit er es nicht noch mal tut", wie es heißt.
Die Stadt beruft sich in dieser Angelegenheit auf die Sicherheitsverordnung. Laut des darin vorhandenen Paragrafen Nummer 5 stellt ausschließlich die Stadt Werbefläche für Wahlwerbung zur Verfügung.
Der Rechtsanwalt von Marco Altinger hat nun Widerspruch eingelegt
Zwar stand der Bauzaun mit den Wahlplakaten wohl auf privatem Grund, dies sei aber unerheblich: "Wenn die Werbung aus dem Grundstück in den öffentlichen Raum hinein wirkt, fällt sie damit auch unter die Sicherheitsverordnung", so Ordnungsamts-Chef Fritz van Bracht. Und das sei im Fall von Altinger eindeutig so gewesen.
Das will der Altinger jetzt aber nicht auf sich sitzenlassen - und hat Ernst Fricke, seines Zeichens Landshuter Rechtsanwalt, eingeschaltet. Der sagt: Der ganze Vorgang ist "verfassungsrechtlich unzulässig", weil es sich um ein Plakat auf Altingers eigenem Grundstück gehandelt hat.
Eigentumsrechte Altingers seien verletzt worden - das Aufhängen von eigenen Plakaten am eigenen Grundstück könne nicht durch eine Sicherheitsverordnung verboten werden.
Der Altinger hat sich auch bereits auf Facebook in einem Video-Statement zu Wort gemeldet: Er sei "schockiert" über die Vorgehensweise, die Stadt habe sich nicht bei ihm gemeldet. Dann betont er: Er lasse sich aber "nicht unterkriegen" und sei auf gar keinen Fall ein Wildplakatierer. Auch die Begründung der Stadt, das Plakat wirke auf den öffentlichen Grund ein, halten Fricke und Altinger für eine "Fehlmeinung".
Jetzt will der Altinger gegen die Stadt vorgehen: Fricke hat Widerspruch gegen die ganze Aktion eingelegt. Und am Schluss könnte dann laut Fricke sogar eine Verfassungsbeschwerde stehen.
Momentan kann jedoch das städtische Verbot laut Anwalt von Marco Altinger nicht "umgeworfen" werden. Und warum? Weil es sich um eine Verordnung, also formelles Recht, handelt.
Vielleicht verliert die ganze Sache aber am Sonntag sowieso an Brisanz. Dann ist bekanntermaßen ja schon die Landtagswahl. Der Altinger ist übrigens Listenkandidat in Dingolfing-Landau für die FDP. Auf Platz 18 von 18.