Coronazahlen in Landshut: Die Ampel springt auf Rot

Landhut - Wie die Stadt Landshut am Samstag mitgeteilt hat, ist die Sieben-Tage-Inzidenz in der Stadt am Samstag nach Angaben des Robert-Koch-Instituts auf statistisch 58,6 Fälle pro 100.000 Einwohner gestiegen. Damit sprang die bayernweit gültige Corona-Warnampel von Gelb auf Rot.
Ab Sonntag traten deshalb gemäß der aktuellen Fassung der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung weitere Beschränkungen in Kraft. Diese sehen unter anderem eine weitere Reduzierung der Kontaktpersonen, die Verlängerung der Sperrstunde und eine Maskenpflicht im Unterricht auch an Grundschulen vor. Ziel bleibt es, so die Stadt Landshut, die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen.
"Es war angesichts des stark zunehmenden Infektionsgeschehens klar, dass die Ampelstufe Gelb leider auch für unsere Stadt nur eine kurze Durchgangsstation sein würde", sagt Oberbürgermeister Alexander Putz. Umso mehr müssten sich alle an die Kontakt-, Hygiene- und Abstandsregelungen sowie die Maskenpflicht halten.
Da der Freistaat mit der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung eine landesweite Regelung erlassen hat, ist auch für die am Sonntag in Kraft getretenen, zusätzlichen Maßnahmen keine separate Anordnung durch die Kreisverwaltungsbehörden mehr erforderlich.

Die folgenden Maßgaben gelten daher automatisch für die Stadt Landshut:
1. Für private Feiern, insbesondere Hochzeits- und Geburtstagsfeiern, wird die Teilnehmerzahl unabhängig vom Ort der Veranstaltung auf zwei Hausstände oder fünf Personen im Innen- wie Außenraum beschränkt.
2. Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen und auch im privaten Raum, also in der eigenen Wohnung beziehungsweise auf dem eigenen Grundstück, ist ebenfalls auf zwei Hausstände oder maximal fünf Personen beschränkt. Diese Regelung gilt ebenso für die Gastronomie. Auch hier gilt es, die Hygienevorschriften zu beachten (Erfassung der Kontaktdaten, Einhalten der Mindestabstände oder Tragen von Masken, Bereitstellung von Desinfektionsmitteln, regelmäßiges Lüften).
3. In allen Schulen und Hochschulen müssen ab Montag auch während des Unterrichts Mund-Nasen-Masken getragen werden. Die Regelung gilt auch für sämtliche Grundschulen im Stadtgebiet.
4. Die Maskenpflicht gilt weiterhin im gesamten historischen Zentrum, also in der Alt- und Neustadt einschließlich aller Gassen inklusive Ländgasse, Ländtorplatz, Postplatz, Bischof-Sailer-Platz und Isarpromenade bis hin zum Alten Viehmarkt (CCL). Darüber hinaus muss in allen öffentlichen Gebäuden einschließlich der Fahrstühle, in Freizeiteinrichtungen und Kulturstätten ebenfalls eine Maske getragen werden.
5. Beim Besuch von Kultur- oder Sportveranstaltungen müssen die Masken nun dauerhaft, das heißt auch auf den Plätzen, getragen werden. Gleiches gilt für Tagungen, Kongresse oder Messen.
6. Für die Gastronomie gilt zwischen 22 und 6 Uhr eine Sperrstunde. Tankstellen, Lieferdienste und sonstige Verkaufsstellen dürfen in dieser Zeit ebenfalls keinen Alkohol mehr verkaufen.
7. Wer gegen Regelungen der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verstößt, muss mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren rechnen, das mit Geldbußen bis in den fünfstelligen Bereich geahndet werden kann.
8. Die Einreise-Quarantäne-Verordnung des Bayerischen Gesundheitsministeriums gilt ebenfalls weiterhin.
Die aktuelle, von der Stadt Landshut erlassene Allgemeinverfügung ist auf der Website der Stadt unter landshut.de einzusehen.