Busfahrer missbraucht Achtjährige: Fast viereinhalb Jahre Knast

Schülerin angefasst, fotografiert und gefilmt: Fast viereinhalb Jahre Haft für Schulbusfahrer
Ingmar Schweder |
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Am Amtsgericht ist gestern ein Missbrauchs-Prozess zu Ende gegangen.
Foto: AZ-Archiv Am Amtsgericht ist gestern ein Missbrauchs-Prozess zu Ende gegangen.

Landshut - Donnerstag war so einer dieser letzten Prozesstage, an dem den Sitzungssaal des Landgerichts nur Verlierer verlassen konnten.

Da ist die Mutter, deren minderjährige Tochter von dem Schulbusfahrer Wolfgang S. mehrfach sexuell missbraucht und dabei fotografiert und gefilmt wurde (die AZ Landshut berichtete).

Dann die Familie von Wolfgang S., die für seine Taten angefeindet wird, obwohl sie - genauso wie die Familie des Opfers - keinen Verdacht schöpfte, dass in der nach außen scheinbar großväterlichen Beziehung zwischen Wolfgang S. und dem damals achtjährigen Opfer etwas ganz und gar nicht stimmte.

Wolfgang S. lebte vorher völlig unauffällig

Anzeichen dafür gab es im Tatzeitraum zwischen Januar und Dezember 2017 offenbar keine: Wolfgang S. hatte, das zeigte sich im Prozess, bisher ein penibles Leben geführt und sich über 70 Jahre lang nichts zu Schulden kommen lassen. Doch an dem Tag, als der Rentner Magdalena L. (Name geändert) kennenlernte und anfing, in ihr etwas anderes zu sehen als nur ein Kind, sollte mehr zu Bruch gehen als zwei intakte Familienleben.

Wohl auch aus diesem Grund zeigten sich alle Prozessbeteiligten erleichtert, dass der größten Verliererin des ganzen Dramas der Auftritt vor Gericht erspart blieb: Magdalena Ls Aussage wurde vor der Verhandlung bereits auf Video aufgenommen. Das Kind musste nicht vor Gericht erscheinen.

Nichtsdestoweniger, da waren sich alle Prozessbeteiligten gestern einig, wird es sich erst in den nächsten Jahren zeigen, wie und ob Magdalena L. mit dem Erfahrenen umgehen kann.

Am letzten Prozesstag, der sich gestern bis in den frühen Nachmittag zog, lagen wegen Ls glaubwürdiger Aussage - und wegen der sichergestellten kinderpornografischen Fotos und Videos auf der sie zu sehen ist - bereits schon alle Karten auf dem Tisch. Zu klären war allerdings die persönliche Schuld des Angeklagten.

Wie schuldfähig ist der Busfahrer?

Dafür hatte das Landgericht gleich drei Gutachter aufgefahren, die sich mit dem körperlichen und geistigen Zustand von Wolfgang S. befassten. Dem Rentner ist eine vaskuläre Demenz diagnostiziert worden. Vor allem ging es dem Gericht um die Frage: Wieso wird ein über 70-jähriger Mann, bei dem vorher keine pädophilen Neigungen erkennbar waren, plötzlich bei einem minderjährigen Mädchen übergriffig und kann diesen Prozess von sich aus nicht stoppen?

In der Summe konnte keiner der Gutachter ausschließen, dass die vaskuläre Demenz Wolfgang S. in seiner Entscheidungsfähigkeit zu den Tatzeiten zumindest beeinträchtigt hat. Dennoch waren sie sich auch im Großen und Ganzen einig, dass der Rentner jederzeit in der Lage war, sein Handeln zu begreifen.

Die Staatsanwaltschaft beantragte für Wolfgang S. eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und acht Monaten, unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen und sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen in Tateinheit mit der Herstellung pornografischer Schriften. Insgesamt 23 Mal habe sich S. nachweislich in verschiedenen Situationen an der Achtjährigen vergangen. Der Vorwurf der Vergewaltigung konnte dagegen nicht aufrecht erhalten werden.

Gericht schließt sich Staatsanwaltschaft an

Das Gericht unter dem Vorsitz von Richter Theo Ziegler schloss sich in der Urteilsbegründung in großen Teilen der Staatsanwaltschaft und dem vorgeworfenen Sachverhalt an, reduzierte die Strafe aber auf vier Jahre und vier Monate Haft. Zum einen wegen der Ausführungen der Gutachter, zum anderen wegen des Täter-Opfer-Ausgleichs, den S. bereitwillig anstrebt. Auch S' Aussage konnte das Gericht zumindest als Teilgeständnis werten.

Zu Lasten legte das Gericht Wolfgang S., der sein Bedauern ausdrückte, sich bei dem Opfer und der Familie entschuldigte, den langen Zeitraum (ein Jahr), die intensive Art des Missbrauchs und die seelische Belastung des Opfers aus. Zwar habe Wolfgang S. die sexuellen Handlungen nicht mit Gewalt durchgesetzt, aber das Mädchen jederzeit seinem Willen unterworfen.

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