Berufungskammer reduziert Strafe für verurteilten Unfallverursacher

Polizist totgefahren: Berufungskammer reduziert Fahrverbot für Unfallverursacher.
Die Angehörigen von Anton H., Spitzname "Boxa" waren entsetzt über "die milde Strafe". In ihrem Plädoyer wies die Nebenklagevertreterin darauf hin, dass der Angeklagte Leid und Schmerz über die Familie gebracht hat. "Er feilscht um einen Monat Fahrverbot: Das soll er sich mal bewusstmachen."
Anton H. war am 21. Mai 2016 gestorben. Der allseits bekannte und beliebte Polizist war am frühen Abend auf der Landstraße zwischen Altheim und Mirskofen unterwegs gewesen, als ein 22-jähriger Autofahrer auf seine Fahrbahn geriet und mit ihm kollidierte. Noch am Unfallort erlag der 57-Jährige seinen Verletzungen.
Eine Entschuldigung kam dem Unfallverursacher nicht über die Lippen
Der Unfallverursacher war im vergangenen Jahr wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Amtsrichterin Cornelia Görgner hatte zudem ein Fahrverbot für die Dauer von drei Monaten verhängt. Gegen dieses Urteil hatten sowohl Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte Berufung eingelegt. Nun fand der tragische Fall somit seine Fortsetzung vor der Berufungskammer des Landgerichts - mit dem Ergebnis, dass das Fahrverbot für den 25-Jährigen um einen Monat reduziert wurde. Eine Entschuldigung oder zumindest ein Wort des Bedauerns gegenüber den Hinterbliebenen kam dem 25-Jährigen auch diesmal nicht über die Lippen.
Das Fahrverbot für den 25-Jährigen wurde um einen Monat reduziert
Der junge Mann, der bei dem Unfall selbst schwer verletzt worden war, hatte vor Gericht angegeben, er sei einem entgegenkommenden Auto ausgewichen, das "mit zwei Reifen über dem Mittelstreifen" gefahren sei. Ein Gutachter wollte diese Version nicht ausschließen. Zudem ergab eine Obduktion, dass Anton H. alkoholisiert war, der Angeklagte jedoch nicht. Der 25-Jährige hatte zwar eingeräumt, den Unfall verursacht zu haben, aber es sei nicht erwiesen, dass er aus überhöhter Geschwindigkeit auf das Bankett geraten sei, wie angeklagt. Verteidiger Hans Jeromin forderte dementsprechend Freispruch für seinen Mandanten.
Nach einem Rechtsgespräch zwischen den Verfahrensbeteiligten erklärte Jeromin sich im Namen seines Mandanten aber bereit, "im Sinne einer einvernehmlichen Lösung" die Strafe des Amtsgerichts zu akzeptieren, wenn das Fahrverbot auf zwei Monate reduziert werde. Die weiteren Prozessbeteiligten zeigten sich einverstanden: Eine Verständigung kam zustande.
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