Auloh: Wie gefährlich ist der Gasmasken-Mann?

Grundrechte versus Schutzbedürfnis - Die Behörden prüfen jetzt eine dauerhafte Unterbringung des Mannes
Emanuel Socher-Jukiæ |
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In der Kanalstraße in Auloh trieb der Gasmasken-Mann sein Unwesen.
cv In der Kanalstraße in Auloh trieb der Gasmasken-Mann sein Unwesen.

Landshut - Im Fall des psychisch kranken Mannes, der in Auloh Nachbarn bedroht und terrorisiert hat und am Mittwoch einen großen Polizeieinsatz ausgelöst hatte (wir berichteten) , soll nun eine dauerhafte Unterbringung des Landshuters in einer Psychiatrie geprüft werden. Das sagte am Freitag der Leiter des Ordnungsamtes. Die rechtlichen Hürden hierfür seien aber hoch.

Bisher konnte der 37-Jährige nach kurzen Aufenthalten im Bezirkskrankenhaus (BKH) immer wieder nach Hause zurückkehren, was bei Anwohnern für Unverständnis sorgte. In den vergangenen Wochen kam es immer wieder zu Situationen, in denen sich Nachbarn von dem Mann teils massiv bedroht fühlten. Auch Polizeibeamte hatte der Mann angegriffen.

Ein Gericht verhängte erst letzte Woche ein Kontaktverbot gegen den Mann. Beantragt hatte das ein Ehepaar aus der Nachbarschaft, die bedroht und verfolgt wurden. Auch Morddrohungen wurden nach Feststellung des Gerichts dabei ausgestoßen.

Mehrere Waffen, Drogen und Schwarzpulver im Haus

Am Mittwochabend eskalierte die Situation erneut: Mit Gasmaske und einem Stock läutete der Mann bei dem betroffenen Ehepaar Sturm. Die verständigte Polizei brachte den 37-Jährigen ins BKH. Bei einer Hausdurchsuchung wurden unter anderem eine Shotgun, mehrere Schreckschusswaffen, Drogen und ein halbes Kilo Schwarzpulver sichergestellt. Dies war offenbar legal im Besitz des Mannes, da er als Pyrotechniker für Filmproduktionen arbeitet und laut Polizei über eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis verfügt.

"Das wird nun geprüft, ob der Mann diese weiterhin haben darf", sagte Patrick Baumgartner von der Polizei, die für die strafrechtlichen Aspekte der ganzen Sache zuständig ist.

Die im Raum stehende dauerhafte Unterbringung des Mannes in der Psychiatrie muss dagegen das Ordnungsamt veranlassen, die dann durch ein Gericht genehmigt werden muss. Ordnungsamtsleiter Fritz van Bracht sagte gestern, dass dies nun konkret geprüft werde. "Das ist aber eine sehr, sehr hohe Hürde, denn die Freiheit des Einzelnen ist ein hohes Gut", so van Bracht.

Es gebe einerseits das berechtigte Schutzinteresse der Menschen vor dem Mann, andererseits dessen Grundrechte.

Vorerst befindet sich der 37-Jährige noch im Bezirkskrankenhaus in Behandlung.

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