2G, 3G oder 3G plus? Was jetzt in Landshut gilt

Wo nach der Änderung der bayerischen Corona-Verordnung neue Regeln gelten und in welchen Bereichen alles beim Alten bleibt.
von  Kerstin Petri
Bayern hat die Corona-Beschränkungen gelockert. Betreiber und Veranstalter können freiwillig 2G oder 3G plus einführen.
Bayern hat die Corona-Beschränkungen gelockert. Betreiber und Veranstalter können freiwillig 2G oder 3G plus einführen. © Armin Weigel/dpa/Archivbild

Landshut - Seit Mittwoch gilt in Bayern eine neue Corona-Verordnung. In allen Bereichen, in denen bisher die 3G-Regel galt, können Veranstalter oder Betreiber freiwillig nur Geimpfte und Genesene (2G) sowie auch Getestete mit einem negativen PCR-Test (3G plus) zulassen.

Maskenpflicht entfällt bei 2G und 3G plus 

Wo 2G beziehungsweise 3G plus gilt, entfallen Maskenpflicht, Obergrenzen bei der Personenzahl, Alkoholverbot und Abstandsgebot. Voraussetzung sind jedoch strikte Einlasskontrollen. Kleinkinder und Schüler, die im Schulbetrieb ohnehin regelmäßig getestet werden, haben auch bei Veranstaltungen Zutritt, in denen die 3G-plus-Regel gilt.

Welche Corona-Regeln gelten aktuell in Landshut?

Wie sich die neue Corona-Verordnung auf Landshut auswirkt, in welchen Bereichen neue Regeln gelten oder sich nichts geändert hat - die AZ hat nachgefragt.

Theater: 3G-Regel bleibt

Für das Landshuter Theaterzelt gilt bis auf Weiteres die 3G-Regel. Besucher müssen beim Betreten des Theaters nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet (PCR-Test oder Schnelltest) sind. Das Tragen einer medizinischen Maske gilt am Sitzplatz während der Vorstellung genauso wie im Foyer. Seit Beginn dieser Spielzeit darf der Zuschauerraum wieder komplett gefüllt werden.

3G-plus-Regel im Kleinen Theater ab 16. Oktober

Für die Veranstaltungen des Kleinen Theaters gelten an diesem Wochenende noch die 3G-Regeln, das heißt, Besucher müssen geimpft, genesen oder getestet sein (Schnelltest genügt) und während des Aufenthalts einen Mundschutz tragen. Ab 16. Oktober wird die 3G-plus-Regel gelten: Die Gäste müssen geimpft oder genesen sein oder einen PCR-Test vorlegen, dessen Bescheinigung zusammen mit einem Ausweis kontrolliert werden. Der Besucherraum kann voll besetzt werden, Maskenpflicht und Abstandsregeln entfallen und es wird wieder ein gastronomisches Angebot geben.

Kino: 3G und Maskenpflicht

Aktuell habe das Kinopolis noch keinen konkreten Termin zum Wechsel auf eine andere Regelung, heißt es auf Nachfrage. Bis auf Weiteres gilt noch 3G sowie die Maskenpflicht. Eine Abnahme der Maske zum Verzehr von Speisen und Getränken ist möglich. Aktuell wird zwischen sich fremden Besuchergruppen ein Platz Abstand nach links und rechts gelassen. Im Kinopolis wird auf den kontaktlosen Zahlungsverkauf via Onlinekauf gesetzt.

Kirche: Was gilt im Gottesdienst?

Die Stadtkirche Landshut ist nach den derzeit geltenden Bestimmungen zum Infektionsschutz vor die Wahl gestellt, entweder nach der 3G-Regel zu verfahren (die allerdings beim Einlass kontrolliert werden müsste) oder weiterhin auf Abstand zu achten. In der Stadtkirche habe man sich für Letzteres entschieden. Daher gilt für die Teilnahme am Gottesdienst weiterhin: Besucher müssen symptomfrei und dürfen nicht als Kontaktperson eingestuft sein. Ein 1,5-Meter-Abstand zur nächsten Person außerhalb des eigenen Hausstands ist einzuhalten. Das gilt auch, wenn der Besucher geimpft, genesen oder negativ getestet ist. In der Kirche ist eine Mund-Nase-Bedeckung (medizinische Maske) zu tragen. Nur solange der Teilnehmer am Platz ist und so der Abstand sicher gewahrt ist, darf die Maske abgelegt werden, auch beim Singen. Das Tragen der Maske wird allerdings weiterhin empfohlen. Es gibt in den Kirchen Obergrenzen zur Personenzahl, die aber aufgrund der derzeitigen Gottesdienstteilnehmer nicht erreicht werden, teilt das Pfarramt der Stadtkirche mit.

Im Stadtbad gilt 3G plus

Seit Mittwoch gilt im Stadtbad Landshut die 3G-plus-Regel. Das bedeutet: Für den Besuch des Stadtbades ist ein negativer PCR-Test erforderlich, nicht älter als 48 Stunden. Geimpfte und Genesene benötigen entsprechende Nachweise, die an der Kasse in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis vorzuzeigen sind. Kinder bis zum sechsten Geburtstag und Schüler, die in der Schule regelmäßig getestet werden, sind von der Testpflicht ausgenommen. Im Gegenzug entfallen die Maskenpflicht und die Vorgabe zum Einhalten des Mindestabstands.

Rathäuser: Nur Maskenpflicht

Die beiden Landshuter Rathäuser sind von der neuen Regelung nicht betroffen. Im Rathaus gilt keine 3G-Regel, jedoch eine Maskenpflicht.

Wochenmarkt: Ab dem Anstellen greift Maskenpflicht

Da sich der Wochenmarkt unter freiem Himmel abspielt, gilt dort keine 3G-Regel. Für Kunden des Wochenmarkts gilt beim Einkaufen die Empfehlung, aber nicht mehr die Pflicht, eine Maske zu tragen.

Fußballstadion: Diese Corona-Regeln gelten im Ebm-papst Stadion

Für das Ebm-papst Stadion gilt grundsätzlich keine 3G-Regelung (oder 2G beziehungsweise 3G plus), da es sich um Sportveranstaltungen im Freien handelt und die 3G-Regelung hier erst ab einer Zuschauerzahl von 1.000 Personen greifen würde. Diese Besucherzahl wird im Rahmen von Ligaspielen der Spielvereinigung Landshut nicht erreicht, so dass diese Regelung nicht zum Tragen kommt. Aufgrund der Sportveranstaltungen im Freien gilt auch keine Maskenpflicht und unter einer Zuschauerzahl von 1.000 Personen müssen die Vereine auch keine Kontaktdaten mehr erfassen. Die allgemeinen Handlungsempfehlungen (Abstandsgebot, Handhygiene) und auch die Maskenpflicht in Innenräumen (zum Beispiel in den Toilettenanlagen) sind zu beachten.

Clubs, Discos und Bars: Kein Eintritt für Getestete?

Geimpft, genesen, geh weiter: Im Beatschuppen, einer Diskothek in der Altstadt, hat man als Getesteter keine Chance, in den Club zu kommen. So strikt sind aber nicht alle: Bereits am vergangenen Wochenende hatten in Bayern Clubs und Diskotheken nach der 3G-plus-Regel geöffnet. Im Flux am Alten Viehmarkt gilt diese Regel. Wer keinen Impf- oder Genesenennachweis vorweisen kann, muss einen PCR-Test vorlegen. Dafür entfallen Maskenplicht, Abstandsgebot und Besucherobergrenzen. So auch im wiedereröffneten Schwarzen Hahn: Auch dort gilt 3G plus.

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