Landshut: Zwei Tote im Landgericht

Bei einer Schießerei im Landshuter Landgericht hat ein 60-Jähriger aus Dingolfing seine Schwägerin erschossen. Der Mann richtete sich dann selbst. Zwei weitere Menschen wurden schwer verletzt.
Abendzeitung |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Landgericht von Landshut
dpa 2 Landgericht von Landshut
Polizisten gehen vor dem Landgericht in Stellung.
dpa 2 Polizisten gehen vor dem Landgericht in Stellung.

LANDSHUT - Bei einer Schießerei im Landshuter Landgericht hat ein 60-Jähriger aus Dingolfing seine Schwägerin erschossen. Der Mann richtete sich dann selbst. Zwei weitere Menschen wurden schwer verletzt.

Der 60-Jährige aus Dingolfing sitzt gegen 10. 15 Uhr vor der Tür eines Sitzungssaals im Flur des ersten Stocks des Amtsgerichts Landshut. Im Saal vor ihm läuft ein Erbschaftsprozess - eine Auskunfsklage. Die gibt es, wenn eine Prozesspartei wissen will, wie hoch ein Erbe ist. Aus Landgerichtskreisen heißt es: Es ging nicht um große Summen.

Da geht die Tür auf - Sitzungspause. Er steht auf, zieht eine Pistole und schießt: Dabei trifft er seine Schwester und einen Rechtsanwalt. Sie stirbt, er wird schwer verletzt. Dass Täter und Opfer miteinander verwandt sind, sagte die Gerichtssprecherin Elisabeth Waitzinger der Nachrichtenagentur AP. Die getötete Frau ist die 48 Jahre alte Schwägerin des Schützen. Der Schwerverletzte soll ihr Anwalt sein.

Er war ein gelernter Koch

Der Täter war verheiratet. Er war ein gelernter Koch. Er besaß drei Waffen und seit 1974 auch die nötige Erlaubnis dafür.

Erst hieß es, nur der Täter sei tot. Das Polizeipräsidium machte auf AZ-Anfrage aber klar: Es sind zwei - die Frau und der Täter.

Die tödliche angeschossene Frau hatte zunächst von einem Notarzt wiederbelebt werden können, berichtete die Polizei. Die Frau starb aber wenig später an ihren schweren Kopfverletzungen. Dies dürfte auch der Grund für die zunächst widersprüchlichen Angaben über die Zahl der Toten gewesen sein.

Sicher ist auch: Danach schoss der Mann laut Polizei weiter im Flur um sich, verletzte dabei einen weiteren Prozessbeteiligten schwer und drei weitere leicht. Laut Polizeisprecher Leonhard Mayer ging er daraufhin in einen Nebenraum - und erschoss sich selbst. Beide Leichen liegen noch im Gebäude in der Landshuter Maximilianstraße. Die Spurensicherer sind schon bei der Arbeit. Außerdem kümmern sich Beamte des Kriseninterventionsteams um Zeugen und Opfer. Die Polizei hat das Gebäude abgeriegelt.

Laut Mayer ist das Motiv des Schützen ein privater. In dem Saal ging es um einen Erbschaftsstreit. Es soll sich dabei um eine sogenannte Auskunftsklage gehandelt haben.

Landgericht kontrolliert Besucher nicht bei Zivilsachen

„Diese Amoklage hat sich aus heiterem Himmel ergeben“, sagte Mayer. Es bestehe keine Gefahr mehr, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Horst Schladt der Nachrichtenagentur AP. Nach der Tat brach Panik in Landshut aus: Der Autoverkehr rund um das Gericht kam zum Stillstand, die Telefonleitungen in das Landgericht waren überlastet und brachen zusammen.

Für eine Evakuierung bestehe inzwischen kein Grund mehr. Gerichtsprecherin Waitzinger sagte, bislang gebe es keine Erklärung, warum die Situation so eskaliert sei. Auf die Frage, wie der Täter eine Waffe in das Gerichtsgebäude bringen konnte, sagte sie, bei Zivilverfahren gebe es keine Kontrollen.

Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) zeigte sich bestürzt. „Das ist wiederum eine unbegreifbare Tat“, sagte er am Dienstag in Berlin. Er bekräftigte, dass das bayerische Kabinett nach Ostern über eine Verschärfung der Waffenkontrolle beraten werde. „Mir erscheint nach allen Informationen, die wir in den letzten Wochen gesammelt haben, die Kontrolle des Waffenrechts als ein Schwachpunkt.“

Nach Gerichtsschießerei: Debatte über Schleusen

Nach der Schießerei ist eine Debatte über die Sicherheit in Justizgebäuden entbrannt. In Zeiten zunehmender Gewalt müssten Konsequenzen gezogen werden, erklärte Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) am Dienstag in München. „Hierzu gehört ein verstärkter Einsatz von Sicherheitsschleusen an Gerichtseingängen.“ Zugleich betonte Merk der Mitteilung zufolge, man könne aus Gerichtsgebäuden natürlich keine Hochsicherheitstrakte machen. Die Gerichte seien nun einmal ein öffentlicher Ort mit viel Publikumsverkehr.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.