Landshut: Bei Hunde-Rauferei gebissen - Frauchen kassiert Schmerzensgeld

München - Beißen sich zwei Hunde und einer der Halter wird verletzt, trägt jeder eine Mitschuld - das gilt auch, wenn der eigene Hund dabei sein Herrchen beißt. Das hat das Oberlandesgericht am Mittwoch in einem Schmerzensgeld- und Schadenersatzprozess entschieden. Was war passiert?
"Reflexartig zugegriffen" habe Gertraud R., als es an der Isar in Landshut zu einer Rauferei zwischen einer Olde English Bulldogge und ihrem sechsjährigen Mischlingshund Timo kam. Dabei biss einer der Hunde Gertraud R.. Welcher genau? Da gehen die Meinungen auseinander. Gertraud R.: "Die Bulldogge hat sich Timo genähert und der wollte das nicht", sagte sie.
Hundehalterin forderte mehr als 10.000 Euro Schmerzensgeld
Daraufhin gingen die Hunde aufeinander los und R. versuchte, die Bulldogge von ihrem Hund wegzuziehen. Dabei habe die sich in ihrer Hand verbissen. Die Frau forderte daraufhin vor dem Oberlandesgericht in München Schadenersatz von mehr als 10.000 Euro und Schmerzensgeld vom Halter der Bulldogge. Der beklagte Halter der Bulldogge gab an, dass Gertraud R.s eigener Hund diese gebissen habe.
Laut der Vorsitzenden Richterin Gudrun Girnghuber trägt Gertraut R. tatsächlich eine Mitschuld von 75 Prozent an ihren Verletzungen. Welcher Hund zugebissen hatte, ist im vorliegenden Fall nämlich nicht entscheidend. Jeder Halter muss sich das Gefahrpotenzial seines Hundes zurechnen lassen, hinzu kommt im vorliegenden Fall noch das Eingreifen der Frau. Ein Schmerzensgeld von 8.000 Euro wäre deshalb nur gerechtfertigt, wenn keine Mitschuld bestünde. Bei einer Mitschuld von 75 Prozent würde die Klägerin immerhin etwa 2.000 Euro bekommen.
Frau bekommt Schadensersatz und Schmerzensgeld
Da es zu keinem Vergleich kam, nach dem der Beklagte 5.000 Euro an die Klägerin zahlen sollte, folgte nun der Richterspruch: Der Halter der Bulldogge wurde verurteilt, an R. 2.500 Euro nebst Zinsen zu zahlen. Zudem steht der Landshuterin Schadenersatz Höhe von 1.031,60 Euro zu. Der Beklagte trägt die Anwaltskosten, die Landshuterin trägt etwa 90 Prozent der Gerichtskosten.