Landrat verweigert Grundwasser-Entnahme in Altmühl-Region

Weißenburg/Treuchtlingen (dpa/lby) - Der Landrat von Weißenburg-Gunzenhausen, Gerhard Wägemann (CSU), will einem Mineralwasserkonzern keine zusätzliche Entnahme von Grundwasser erlauben. Eine Sprecherin des Landratsamts bestätigte am Donnerstag einen entsprechenden Bericht der "Süddeutschen Zeitung".
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Weißenburg/Treuchtlingen (dpa/lby) - Der Landrat von Weißenburg-Gunzenhausen, Gerhard Wägemann (CSU), will einem Mineralwasserkonzern keine zusätzliche Entnahme von Grundwasser erlauben. Eine Sprecherin des Landratsamts bestätigte am Donnerstag einen entsprechenden Bericht der "Süddeutschen Zeitung". Darin wird Wägemann mit der Aussage zitiert, in Absprache mit dem Umwelt- und dem Innenministerium sei man zu der Einschätzung gelangt, dass ein Restrisiko durch eine zusätzliche Entnahme nicht zu vermeiden sei. "Wir sind der Ansicht, auch ein minimales Risiko wollen wir nicht eingehen", sagte Wägemann. Darüber hinaus habe die öffentliche Trinkwasserversorgung Vorrang vor privatwirtschaftlichen Interessen.

Gegner der erhöhten Entnahme von Mineralwasser befürchten eine weitere Absenkung des Grundwasserspiegels in der Altmühl-Region. Diese könnte zu einer Verschiebung der Wasserscheide und des Grundwasserzuflusses und damit zu "schädlichen nicht ausgleichbaren Gewässerveränderungen" führen, warnte etwa die Stadt Weißenburg.

Das teils 10 000 Jahre alte Grundwasser-Vorkommen ist in tiefliegenden Sandsteinkeuperschichten eingeschlossen. Über die Stadtwerke Treuchtlingen hatte der Mineralwasser-Abfüller Altmühlthaler Mineralbrunnen GmbH eine Erhöhung der Entnahme von bisher 250 000 Kubikmetern pro Jahr auf 550 000 Kubikmeter beantragt. Das zusätzliche Tiefengrundwasser sollte dafür aus einem bisher ungenutzten Brunnen auf dem Treuchtlinger Nagelberg entnommen werden.

Gegen den Plan hatte sich in der fränkischen Altmühlregion Widerstand formiert. Die Stadt Weißenburg kündigte für den Fall einer Genehmigung an, mit allen rechtlichen Mitteln dagegen vorzugehen. Das mit der Prüfung des Antrags beauftragte Wasserwirtschaftsamt Ansbach hatte einen siebenjährigen Probebetrieb vorgeschlagen, bei dem die jährlich entnommene Menge schrittweise von 100 000 auf 300 000 gesteigert und dies überwacht werden sollte.

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