Landkreis Neustadt an der Waldnaab: Fast 170 Kilogramm illegale Silvesterkracher im Kofferraum

Das Trio wird wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz angezeigt: Die Polizei hat bei einer Kontrolle im Landkreis Neustadt an der Waldnaab knapp 170 Kilogramm illegaler Silvesterkracher sichergestellt.  
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Die Fahrer der drei Transporter gaben an, das Material in Tschechien für eine Silvesterfeier mit der Familie gekauft zu haben.
dpa Die Fahrer der drei Transporter gaben an, das Material in Tschechien für eine Silvesterfeier mit der Familie gekauft zu haben.

Das Trio wird wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz angezeigt: Die Polizei hat bei einer Kontrolle im Landkreis Neustadt an der Waldnaab knapp 170 Kilogramm illegaler Silvesterkracher sichergestellt.

Leuchtenberg - Bei der Kontrolle von drei Autotransportern nahe Leuchtenberg im Landkreis Neustadt an der Waldnaab ist die Polizei am Dienstag auf knapp 170 Kilogramm illegaler Silvesterkracher gestoßen. (Lesen Sie hier: Winterdienst in Bayern sieht sich gut gerüstet)

Die drei rumänischen Transporter waren jeweils mit acht Autos beladen, an drei der Neuwagen entdeckten die Beamten Fingerspuren an den schmutzigen Kofferraumklappen. Nach Polizeiangaben vermuteten die Fahnder zunächst illegale Einwanderer in den Autos - und fanden stattdessen die Pyrotechnik.

Material für eine Silvesterfeier mit der Familie?

Die 28, 29 und 42 Jahre alten Fahrer besaßen dafür keine sprengstoffrechtliche Erlaubnis. Sie gaben an, das Material in Tschechien für eine Silvesterfeier mit der Familie gekauft zu haben.

Das Trio wird wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz angezeigt.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.