Landkreis Hof: Neonazi-Mutter kriegt ihr Haus zurück

In der alten Dorfkneipe soll das "Freie Netz Süd" getagt haben. Durfte der Freistaat das Gebäude beschlagnahmen? Ein Gericht hat entschieden.
von  Helmut Reister
Polizeibeamte tragen im Juli 2014 Beweismittel aus dem beschlagnahmten ehemaligen Gasthof in Oberprex.
Polizeibeamte tragen im Juli 2014 Beweismittel aus dem beschlagnahmten ehemaligen Gasthof in Oberprex. © David Ebener/dpa

Oberprex - Das bayerische Innenministerium hat das rechtsextremistische "Freie Netz Süd" 2014 verboten. Im Zuge dessen wurde auch ein Grundstück in Oberprex beschlagnahmt und eingezogen, das die Neonazis zum "Nationalen Zentrum Hochfranken" erklärt hatten. Das war rechtswidrig, hat jetzt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.

Vor der Beschlagnahmung des Hauses im Landkreis Hof fanden in der früheren Dorfkneipe "Kameradschaftsabende" und "Schulungen" statt. Zu den Teilnehmern zählte zum Beispiel Martin Wiese, der wegen eines geplanten Sprengstoffanschlags auf das Jüdische Zentrum in München in Haft saß.

Online-Shop "Final Resistance" in Oberprex

Bis aus Tschechien kamen rechte Gesinnungsgenossen hierher. Von dem Wirtshaus der 200-Seelen-Gemeinde aus wurde auch der Online-Shop "Final Resistance" als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts betrieben, eingetragen beim Finanzamt Hof.

Betreiber des Shops, der etwa T-Shirts mit der Aufschrift "I love NS" anbot, waren Matthias F. aus Fürth, dessen Name und Kontaktdaten auch in der Telefonliste der NSU-Serienmörder auftauchten, sowie Tony G. Beide gehörten nach Einschätzung der Behörden zum Führungskader bei "Freies Netz Süd".

"Freies Netz Süd" war konspirativ aktiv

Eigentümerin des Hauses ist die Mutter von Tony G., die es an ihren Sohn vermietet hatte. Sie behauptet, von den politischen Aktivitäten ihres Sohnes nichts gewusst zu haben, klagte gegen die Beschlagnahmung – und bekam jetzt von Bayerns obersten Verwaltungsrichtern Recht.

Sie gehen zwar davon aus, dass der Mutter des Neonazis die rechtsextremistische Betätigung ihres Sohnes nicht verborgen geblieben ist. Zweifelhaft sei aber, ob sie auch wusste, dass das "Freie Netz Süd" involviert sei. Diese Gruppe, so die Argumentation des Gerichts, sei weitgehend konspirativ aktiv gewesen.

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