Landgericht: Wiederaufnahme im Fall Peggy

Landgericht ordnet Wiederaufnahme im Fall Peggy an - es kommt also zu einer neuen Hauptverhandlung für den zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilten Ulvi K.
von  az
Peggy Fall Peggy
Peggy Fall Peggy © dpa

Bayreuth - Das Landgericht Bayreuth hat die Wiederaufnahme des Strafverfahrens im Fall Peggy angeordnet. „Damit kommt es gegen den (...) wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilten Ulvi K. zu einer neuen Hauptverhandlung“, erläuterte das Gericht am Montag.

Der geistig behinderte Gastwirtssohn aus Lichtenberg ist derzeit wegen anderer Taten in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Das Gericht hat inzwischen Zweifel, dass er tatsächlich im Jahr 2001 die neunjährige Peggy umbrachte. So habe ein inzwischen verstorbener Zeuge falsch ausgesagt; auch habe entgegen der damaligen Angaben eine sogenannte Tathergangshypothese vorgelegen, was Auswirkungen auf die Bewertung der Glaubwürdigkeit des Geständnisses gehabt haben könnte.

 

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