Landgericht Traunstein: Mutter mit Hammer erschlagen - acht Jahre Jugendstrafe

Das Gericht geht von Totschlag, nicht von Mord aus und verhängt eine acht-jährige Jugendstrafe gegen den inzwischen 21-jährigen Mann, der seine psychisch kranke Mutter erschlagen hat.
von  dpa
Der Angeklagte steht mit Rechtsanwälten im Verhandlungssaal am Landgericht Traunstein.
Der Angeklagte steht mit Rechtsanwälten im Verhandlungssaal am Landgericht Traunstein. © Axel Effner/dpa

Das Gericht geht nicht von Mord aus, sondern von Totschlag und verhängt eine achtjährige Jugendstrafe gegen den inzwischen 21-jährigen Mann, der seine psychisch kranke Mutter erschlagen hat.

Traunstein - Weil er seine psychisch kranke Mutter mit einem Hammer erschlagen hat, hat das Landgericht Traunstein den Sohn zu acht Jahren Jugendstrafe verurteilt.

Sohn erschlägt Mutter und vergräbt Leiche in Schnaitsee

Das Gericht sei am Freitag von Totschlag und nicht von Mord ausgegangen, teilte ein Sprecher mit. Auch die Staatsanwaltschaft hatte den ursprünglichen Vorwurf des Mordes während des Prozesses fallengelassen. Der Angeklagte hatte die Tat im Vorfeld im Wesentlichen eingeräumt.

Der damals 20 Jahre alte Sohn hatte im September 2017 seine 53-jährige Mutter im Streit durch das ganze Wohnhaus verfolgt, gewürgt und schließlich erschlagen. Im November 2017 entdeckten Kinder beim Spielen im Wald bei Schnaitsee im Landkreis Traunstein die dort vergrabene Leiche.

Freund des Hammer-Täters freigesprochen

Den Vorwürfen zufolge hatte der Täter die Tote mit einem damals 19 Jahre alten Freund in den Wald gebracht und dort verscharrt. Der Freund musste sich zunächst unter anderem wegen Strafvereitelung verantworten. Er wurde aber zwischenzeitlich freigesprochen.

Gegen beide wurde - weitgehend nicht öffentlich - vor einer Jugendkammer verhandelt. Der Anklagevertreter hatte für den Haupttäter auf neun Jahre Haft wegen Totschlags plädiert. Die Verteidigung sprach sich für eine Haftstrafe von fünf Jahren aus.

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