Landgericht: Golfclubs streiten um Tegernsee
Bad Wiessee - Nicht überall wo Tegernsee drauf steht, ist auch Tegernsee drin. Sollte aber, kritisiert ein Golfclub aus Bad Wiessee. Und verklagte einen unliebsamen Mitbewerber wegen Markenrechtsverletzung. Das Argument: Der verklagte Club liege gar nicht am Tegernsee, sondern in Sachsenkam und damit etwa 13 bis 14 Kilometer vom südlichen Ufer entfernt. Von dort könne man beim Golfen also gar nicht auf den Tegernsee blicken.
Für den Kläger ist aber genau diese räumliche Nähe zum See die Voraussetzung, um die Bezeichnung Tegernsee im Namen und auf der Website führen zu dürfen. Es sei in der Vergangenheit auch bereits zu Verwechslungen und verärgerten Kunden gekommen. Das Landgericht deutet zwar an, dass an dem Argument der Irreführung etwas dran sein könnte. Die Parteien wollen aber jetzt erst noch einmal einen neuen Vergleichsvorschlag des klagenden Clubs beraten. Der sieht unter anderem vor, dass man beim Surfen im Internet schneller erkennen kann, wo sich die Golfclubs tatsächlich befinden.
Vielleicht ist der Golfclub-Streit vom Tegernsee also schon bald nur noch eine kuriose Geschichte.
- Themen:
- Tegernsee