Landgericht Bayreuth ordnet die Wiederaufnahme an

Neuer Prozess beginnt wohl im Frühjahr 2014. Viele halten den verurteilten Ulvi K. (35) für unschuldig. Das Datum der neuen Hauptverhandlung steht noch nicht fest.
von  az
Vor zwölf Jahren ist die kleine Peggy verschwunden.
Vor zwölf Jahren ist die kleine Peggy verschwunden. © dpa

Bayreuth -  Rechtsanwalt Michael Euler hat es geschafft: Der Fall Peggy wird neu aufgerollt. Das Landgericht Bayreuth hat die Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen Eulers Mandanten Ulvi K. angeordnet, der 2004 wegen Mordes verurteilt worden war.

„Ich war schon seit längerem in einer positiven Erwartungshaltung, die sich jetzt bestätigt hat“, sagte der Jurist gestern der AZ. Und: „Ulvi freut sich jetzt natürlich ein Loch in den Bauch.“ Peggy, damals neun Jahre alt, war 2001 spurlos aus ihrem fränkischen Heimatort Lichtenberg verschwunden. Ihre Leiche wurde bis heute nicht gefunden.

Das Urteil gegen den geistig behinderten Gastwirtssohn spaltete das Dorf. Viele halten den 35-Jährigen für unschuldig. Das Datum der neuen Hauptverhandlung steht noch nicht fest. Angestrebt wird die erste Hälfte des kommenden Jahres. Ein inzwischen verstorbener Belastungszeuge habe falsch ausgesagt, begründete das Gericht seine Entscheidung. Es könne nicht sicher ausgeschlossen werden, dass die Aussage dieses Zeugen auf die Urteilsfindung Einfluss hatte.

Die Zeugenaussage habe auch als Tatsachengrundlage für das damals gefertigte psychiatrische Sachverständigengutachten gedient. Auch habe entgegen der damaligen Angaben eine so genannte Tathergangshypothese vorgelegen, was Auswirkungen auf die Bewertung der Glaubwürdigkeit des Geständnisses gehabt haben könnte. Das damals urteilende Landgericht Hof habe von der Existenz der Tathergangshypothese nichts gewusst.

Für Anwalt Michael Euler ist schon mit der Wiederaufnahme „bewiesen, dass Ulvi Peggy nicht umgebracht hat. Aber wer war es dann? Es wird ein spannendes Verfahren geben.“ Ulvi K. ist wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in der Psychiatrie untergebracht. Die Freiheitstrafe aus dem ersten Peggy-Prozess hat er bislang nicht angetreten.

 

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