Landessozialgericht: Pflegekosten in Senioren-WG

München (dpa/lby) - Das Landessozialgericht (LSG) München verhandelt heute in drei Fällen zur Übernahme von Pflegekosten in sogenannten Senioren-WGs. Mittlerweile seien bayernweit rund 150 Verfahren zwischen Bewohnern solcher Wohngemeinschaften und der AOK Bayern anhängig, sagte eine Sprecherin des LSG in München.
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Ein Rollstuhl steht in einer Wohnung an einer Wand. Foto: Marcel Kusch/Archiv
dpa Ein Rollstuhl steht in einer Wohnung an einer Wand. Foto: Marcel Kusch/Archiv

München (dpa/lby) - Das Landessozialgericht (LSG) München verhandelt heute in drei Fällen zur Übernahme von Pflegekosten in sogenannten Senioren-WGs. Mittlerweile seien bayernweit rund 150 Verfahren zwischen Bewohnern solcher Wohngemeinschaften und der AOK Bayern anhängig, sagte eine Sprecherin des LSG in München. Die Entscheidung könne weitreichende Folgen für die anderen Fälle haben.

Die AOK Bayern stützt sich bei ihrer Entscheidung, die Zahlungen einzustellen, auf zwei Urteile des Bundessozialgerichts. "Danach haben Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen einfachste Tätigkeiten der medizinischen Behandlungspflege zu übernehmen, die ohne medizinische Vorkenntnisse erbracht werden können", teilte eine Sprecherin mit. Dies sei mit ambulanten Wohngruppen vergleichbar.

Das Sozialgericht Landshut folgte dieser Argumentation in drei Fällen nicht und entschied zugunsten der Kläger. Die Krankenkasse legte Berufung ein, nun muss das LSG entscheiden.

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