Lärm-Klage: Rock im Park findet trotzdem statt

MÜNCHEN/NÜRNBERG - „Rock im Park“ darf nach einem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) weitergehen. Nachbarn hatten aus Angst vor Lärm gegen das Festival geklagt.
Das Gericht wies am Freitag in München eine Beschwerde von Nachbarn der Veranstaltung gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach zurück, die ebenfalls zugunsten des Musikfestivals ausfiel.
Nach Angaben des Gerichts wollten die Anwohner das dreitägige Dauerkonzert mit einem Eilantrag verhindern, da sie „unzumutbare Lärmbelästigungen“ fürchteten. Ob dies zutreffend sei, habe laut Gericht so kurzfristig nicht mehr geklärt werden können.
Eine Absage der Veranstaltung würde jedoch zu einem erheblichen wirtschaftlichen Schaden bei den Veranstaltern und der Stadt Nürnberg führen, begründete der BayVGH seine Entscheidung. Außerdem wären Ausschreitungen bereits angereister Fans zu befürchten.
Bei dem Open-Air-Festival, das bis Sonntag auf dem Nürnberger Zeppelinfeld stattfindet, treten rund 90 Gruppen auf – darunter Mando Diao, Marylin Manson und Limp Bizkit.
ddp