Kuhglocken: Bundesgerichtshof will nicht entscheiden

Die bimmelnden Kuhglocken im oberbayerischen Holzkirchen werden kein Fall für den Bundesgerichtshof (BGH). Die obersten Zivilrichter sehen keinen Anlass, sich mit der Klage eines Anwohners zu befassen.
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Ein Kuh mit Glocke um den Hals. Foto: Andreas Heimann/dpa-tmn/dpa/Archivbild
dpa Ein Kuh mit Glocke um den Hals. Foto: Andreas Heimann/dpa-tmn/dpa/Archivbild

Karlsruhe - Die bimmelnden Kuhglocken im oberbayerischen Holzkirchen werden kein Fall für den Bundesgerichtshof (BGH). Die obersten Zivilrichter sehen keinen Anlass, sich mit der Klage eines Anwohners zu befassen. Die Sache habe keine grundsätzliche Bedeutung, teilte das Gericht in Karlsruhe am Freitag mit. (Az. V ZR 85/19)

Der Mann und seine Frau fühlen sich von den Kuhglocken auf der angrenzenden Weide einer Bäuerin gestört. Am Schlafzimmerfenster wollen sie eine Lautstärke von mehr als 70 Dezibel gemessen haben.

Das Oberlandesgericht (OLG) München sah sich im April aber nicht veranlasst, dem Gebimmel ein Ende zu setzen. Die Bäuerin halte sich an eine frühere gerichtliche Vereinbarung, wonach die Kühe mit Glocke nur im entfernteren Teil der Wiese mit gut 20 Metern Abstand zum Nachbarn grasen dürfen. Revision ließen die Richter nicht zu.

Dagegen legte der Mann in Karlsruhe Beschwerde ein - ohne Erfolg. Trotzdem ist der Streit noch nicht zu Ende: Die Frau klagt in einem separaten Verfahren, ihr Fall ist noch beim OLG anhängig.

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