Kritik an der Festnahme eines Kooperationsanwaltes

Das Bundesamt für Migration hat die Festnahme eines Kooperationsanwaltes der Deutschen Botschaft in Ankara durch die türkische Polizei scharf kritisiert. Der Präsident des Bundesamtes, Hans-Eckhard Sommer, sprach am Donnerstag in Nürnberg von "einem außenpolitischen Skandal".
von  dpa

Nürnberg - Das Bundesamt für Migration hat die Festnahme eines Kooperationsanwaltes der Deutschen Botschaft in Ankara durch die türkische Polizei scharf kritisiert. Der Präsident des Bundesamtes, Hans-Eckhard Sommer, sprach am Donnerstag in Nürnberg von "einem außenpolitischen Skandal".

Die türkische Polizei hatte Mitte September einen Anwalt inhaftiert, der für die deutsche Botschaft in Ankara tätig war. Es wird vermutet, dass der Jurist sensible Daten von Menschen aus der Türkei bei sich hatte, die in Deutschland politisches Asyl beantragt hatten und die damit nun der Türkei in die Hände gefallen sind.

Das Bundesamt bediene sich mit Hilfe des Auswärtigen Amtes solcher Kooperationsanwälte, um an Informationen für die jeweiligen Fluchtgründe und zu etwaigen Gefahren zu kommen, die Asylbewerbern bei einer Rückkehr ins Herkunftsland drohen würden. "Zur Beurteilung der in den Anhörungen vorgetragenen Sachverhalte sind in manchen Fällen zusätzliche Erkenntnisquellen und weitergehende Recherchen ggf. auch im Ausland notwendig", heißt es in einer Stellungnahme des Bundesamtes. Der Einsatz von Kooperationsanwälten stelle europaweit eine gängige Praxis dar. Im Falle des von türkischen Behörden verhafteten Anwaltes sei davon auszugehen, "dass im Zuge der Verhaftung auch Unterlagen, die von ihm recherchierte Informationen zu Vorgängen von Personen in anhängigen Asylverfahren enthielten, in die Hände der türkischen Behörden gelangt sind", heißt es in der Stellungnahme weiter.

Eine umgehend eingeleitete, asyl- wie datenschutzrechtlich ausgerichtete Prüfung fand unter Einbeziehung des eigenen Sicherheitsreferats sowie der Sicherheitsbehörden statt. Die Prüfungsergebnisse würden in den betroffenen Asylverfahren in jedem Einzelfall sorgfältig berücksichtigt.

Sowohl der Datenschutzbeauftragte des Bundesamtes als auch der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) seien eingebunden worden. Die Betroffenen wurden bereits oder werden demnach zeitnah persönlich über die Situation informiert.

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