Kriminalstatistik: Weniger Morde, mehr Körperverletzungen
Justizministerin Merk stellt die neue Statistik vor – und will härtere Strafen für Jugendliche
MÜNCHEN Kriminalität ist ein Männer-Problem. Das ist eine der Erkenntnisse aus der aktuellen Strafverfolgungsstatistik, die Justizministerin Beate Merk gestern vorgestellt hat. Mehr zu diesem Phänomen, die wichtigsten Entwicklungen – und warum die Ministerin eine Verschärfung des Jugendarrests fordert: Die AZ gibt einen Überblick.
DIE TÄTER In Bayern sind 2011 mehr Straftäter verurteilt worden. Insgesamt wurden 125 410 Urteile gefällt – im Vorjahr waren’s 181 weniger. Die allermeisten Verurteilten sind Männer. Die Frauenquote liegt bei gerade mal 18,83 Prozent. Ministerin Merk: „Ich glaube nicht, dass es gut tut, die Emanzipation auf diesem Gebiet voranzutreiben.“
DIE ART DER STRAFE Erwachsene Delinquenten werden meistens zu einer Geldstrafe verdonnert (77,8 Prozent). Nur 7,8 Prozent landen wirklich im Kittchen. 14,4 Prozent der Straftäter kommen mit einer Bewährungsstrafe davon.
DELIKTE Wegen Mordes sind weniger Täter verurteilt worden: Die Zahl der Urteile sank von 32 auf 21. Das ist der niedrigste Wert seit 2004. Dagegen verhängten die Gerichte mehr Strafen wegen Körperverletzungen: 13378 Gewalttäter wurden belangt – ein Plus von 4,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Beim schweren sexuellen Missbrauch von Kindern zeigt die Statistik einen Rückgang. 91 Täter sind verurteilt worden. Laut Justizministerium ist das „der niedrigste Wert der jüngsten Vergangenheit“. 2010 waren’s noch 110 Fälle. 15 Menschen bekamen wegen der Vergewaltigung von Kindern eine Strafe.
SICHERUNGSVERWAHRUNG Bei neun besonders gefährlichen Straftätern ordneten die Gerichte im vorigen Jahr eine Sicherungsverwahrung an – fünf von ihnen waren Sexualstraftäter.
JUGENDLICHE STRAFTÄTER Erst einmal die reine Zahl: Knapp 21700 Jugendliche und Heranwachsende sind verurteilt worden. Nach Ansicht von Justizministerin Merk werden sie aber oft nicht hart genug bestraft. Sie forderte eine Verlängerung der Höchstdauer des Jugendarrests und eine konsequentere Anwendung des Erwachsenenstrafrechts. Zum ersten Punkt: Bisher dauert so ein Arrest höchstens vier Wochen. Merk will das auf bis zu drei Monate verlängern. Die Jugendlichen müssten aus ihrem Umfeld gelöst werden. Gleichzeitig sollten sie eine Therapie machen.
Ein weiteres Mal gestiegen ist die Quote der Heranwachsenden, die nach Jugendstrafrecht verurteilt wurden. Das gilt bereits für drei Viertel der 18- bis 20-jährigen Täter, obwohl es bloß die Ausnahme sein sollte. Merk meint: Wer als 18-Jähriger wählen dürfe und alle Staatsbürger-Rechte habe, „muss im Regelfall auch nach Erwachsenen-Strafrecht verurteilt werden“.
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