Krimi um Erbe: Richter retten Millionär

Das Landgericht Deggendorf sorgt dafür, dass der lange verschwundene Georg L. künstlich ernährt wird. Der Sohn seiner Lebensgefährtin soll verlangt haben, dass dies nicht geschieht
John Schneider |
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Georg L. ist reich und leidet an Demenz. Wollen manche jetzt schnell an sein Geld?
ho Georg L. ist reich und leidet an Demenz. Wollen manche jetzt schnell an sein Geld?

Das Landgericht Deggendorf sorgt dafür, dass der lange verschwundene Georg L. künstlich ernährt wird. Der Sohn seiner Lebensgefährtin soll verlangt haben, dass dies nicht geschieht.

Deggendorf - Gabriele L. weicht nicht mehr vom Krankenbett ihres Vaters. Sie hat Angst um sein Leben. Der demenzkranke Millionär (87) aus Deggendorf war lange verschwunden und erst vor ein paar Tagen in einem Krankenhaus in Zwiesel (Bayerischer Wald) wieder aufgetaucht.

Doch auch dort scheint er nicht sicher zu sein. Nachdem Georg L. und seine Lebensgefährtin Maria S. anderthalb Jahre nicht auffindbar waren, kam nun deren Sohn Georg S. ins Krankenhaus. Er habe von den Ärzten verlangt, dass man die überlebenswichtige künstliche Ernährung von L. bleiben lasse. Das berichtet der Münchner Volker Thieler und beruft sich dabei auf Zeugen. Der Spezialist für Betreuungsrecht vertritt die beiden Töchter des 87-Jährigen.

Tatsächlich ist Georg S. im Besitz einer Versorgungsvollmacht und einer Patientenverfügung. Aber der Verdacht steht im Raum, dass es ihm und seiner Mutter weniger um L.’s Wohl als um sein Vermögen geht. Solche Zweifel hegt offenbar auch das Landgericht Deggendorf. Es gebe dringende Hinweise darauf, dass die Vorsorgevollmacht missbraucht wurde, so die Richter. Deswegen kassierte das übergeordnete Gericht jetzt im Betreuungsverfahren ein Urteil des Deggendorfer Amtsgerichts. Das hatte trotz der mysteriösen Vorgänge rund um das Verschwinden des 87-Jährigen keine Notwendigkeit für einen Kontroll-Betreuer sehen können.

Für Volker Thieler eine „katastrophale Entscheidung“. Er legte Beschwerde ein – mit Erfolg: Aufgrund der Erkrankung von Georg L., der wohl mehrere Schlaganfälle erlitten hat und seit längerem dement ist, seien die Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers gegeben, so das Landgericht. Auch, weil die Patientenverfügung zu einem Zeitpunkt abgegeben wurden, als Georg L. die Konsequenzen nicht überblicken konnte. L. ist nicht vernehmungsfähig. Der Krimi um sein Erbe aber geht in die nächste Runde.

 

 

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