Krankenhaus Ansbach: Patienten wird trotz Blutungen entlassen - Sie stirbt mit 45

Das wirft der Ehemann einer Patientin (†45) zwei Ärzten vor. Seine Gattin ist trotz innerer Blutungen aus dem Krankenhaus in Ansbach entlassen worden. Die Hintergründe zu dem Fall – und der Prozess.
Helmut Reister |
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Die Familie vor der tödlichen Operation.
Privat Die Familie vor der tödlichen Operation.

Ansbach - Erst war es nur ein ärztlicher Kunstfehler, der korrigiert hätte werden können. Doch die beiden Ärzte (31 und 55 Jahre), die die Frau operiert hatten, schauten tatenlos zu, wie sich der Zustand ihrer Patientin (54) von Stunde zu Stunde verschlimmerte. Ein paar Stunden später war sie tot.

Prozess: Ärzte verurteilt

Das Landgericht Ansbach hat die beiden Ärzte des Klinikums Ansbach wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Obwohl die Strafen mit sechs Monaten Haft im Fall des älteren Oberarztes und einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen im anderen Fall durchaus moderat ausfielen, wollen die beiden Ärzte einen neuen Prozess – ebenso aber auch die Staatsanwaltschaft.

Die Todesursache hat der Erlanger Gerichtsmediziner Peter Betz festgestellt. Er hat keinen Zweifel, dass beim Einsetzen einer Magensonde auch die Milz der Frau verletzt wurde und zu inneren Blutungen und letztendlich zum Tod der Frau führten.

Den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zufolge war die Frau noch am Tag ihrer Einlieferung in die Klinik operiert worden. Wenige Stunden später, am frühen Abend, klagte sie über starke Schmerzen im Bauchraum und bekam eine Schmerzmittelinfusion. Das wiederholte sich auch am nächsten Morgen. Ihr Zustand verschlechterte sich im Laufe des Tages zusehends.

Bei einer Blutdruckmessung um 12.08 Uhr, wie aus der Anklageschrift hervorgeht, ergab sich ein Wert von 47/26 – extrem niedrig. Im Prozess sagten eine ganze Reihe von Pflegekräften aus, dass sie die beiden Ärzte im Lauf des Tages immer wieder auf den schlechten Zustand der Patientin hingewiesen hätten.

Ärzte entlassen Frau trotz Blutungen

Von der geplanten Entlassung der Frau aus der Klinik am Abend um 19 Uhr ließen sich die beiden Mediziner trotzdem nicht abbringen. Pünktlich um 19 Uhr nahm ein Rettungssanitäter die Frau am Eingang der Klinik in Empfang. Dem Gericht schilderte er, dass er sofort von einem lebensbedrohlichen Zustand ausgegangen sei, erste Notfallmaßnahmen eingeleitet und die Notfallärztin der Klinik informiert habe.

Als die Medizinerin keine fünf Minuten später kam, konnte sie nur noch den Tod der 54-jährigen Patientin feststellen. "Sie hätte unter diesen Umständen niemals entlassen werden dürfen", steht für Oberstaatsanwalt Michael Schrotberger fest.

Ehemann: "Das ist nicht zu entschuldigen"

Der Umgang der Ärzte mit seiner Frau nach der Operation ist auch für den Ehemann das entscheidende Kriterium. "Fehler", sagt er der AZ, "können jedem passieren, auch den Ärzten. Aber sie haben meiner Frau beim Sterben zugeschaut und keinen Finger gerührt. Das ist nicht zu entschuldigen."

Rechtsanwalt Stefan Schröter, der den Ehemann vor Gericht als Nebenkläger und jetzt auch dessen rechtliche Interessen vertritt, sieht einer eventuellen Neuauflage des Prozesses entspannt entgegen. "An den Sachverhalten", erklärt er, "ist nicht zu rütteln." Er will für seinen Mandanten auch Schadens- und Schmerzensgeld erstreiten, sobald das Urteil rechtskräftig geworden ist.

Für die beiden Ärzte dürfte eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung auch massive berufliche Konsequenzen nach sich ziehen, wie in dem Prozess schon angesprochen wurde. Die Bezirksregierung, die für die Zulassung von Ärzten zuständig ist, hat den Fall bereits im Auge.

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