Kosten für Schneechaos: Kommunen verklagen Regierung
München (dpa/lby) - Nach dem Schneechaos Anfang 2019 in Oberbayern sieht sich der Freistaat Forderungen von mehreren Hunderttausend Euro ausgesetzt. Weitere Kommunen haben beim Verwaltungsgericht in München Klagen gegen die Staatsregierung eingereicht, die vollen Kosten zu übernehmen. Insgesamt klagten acht Kommunen und eine Hilfsorganisation, sagte ein Sprecher des Gerichts am Donnerstag.
Bereits Anfang August hatten fünf Klagen vorgelegen. Neu hinzu kamen nun die Gemeinden Krün, Wallgau, Farchant und Bayrischzell. Darüber hatten in unterschiedlicher Form mehrere Zeitungen berichtet, darunter das "Straubinger Tagblatt" sowie der "Münchner Merkur".
Konkret fordert Krün rund 64 200 Euro, Wallgau 64 000 Euro, Farchant 25 400 Euro und Bayrischzell 49 800 Euro. In den ersten Klagen verlangten Siegsdorf 118 700 Euro, Surberg 94 500 Euro, der Markt Mittenwald 74 800 Euro und die Gemeinde Inzell 9900 Euro. Zudem will der Kreisverband Pfaffenhofen an der Ilm des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) 2400 Euro. Dabei handelt es sich jeweils um die Differenz der beantragten und vom Freistaat ausgezahlten Gelder.
Laut Innenministerium hatte die Regierung von Oberbayern in den vergangenen Monaten über zahlreiche Anträge von Gemeinden und freiwilligen Hilfsorganisationen entschieden, die bei der Schneekatastrophe im Januar 2019 tätig waren. Teilweise seien die Anträge nicht in vollem Umfang bewilligt worden, da die Kosten als nicht erstattungsfähig eingestuft wurden, sagte ein Sprecher der Regierung von Oberbayern. Dem Vernehmen nach sind unter anderem Verpflegungskosten für Helfer strittig.
Vor einer Klage habe keiner der Betroffenen mit dem Innenministerium Kontakt aufgenommen, hieß es beim Ministerium. Zu den laufenden Verfahren könne nichts weiteres mitgeteilt werden.
Ein Verhandlungstermin stehe bisher nicht fest, sagte der Gerichtssprecher. Es gebe die Möglichkeit einer gütlichen Einigung.
Der Schnee hatte weite Teile Oberbayerns zu Beginn 2019 ins Chaos gestürzt. Die Schneefälle brachten Tausende Rettungskräfte und freiwillige Helfer an ihre Belastungsgrenze. Schneebruch und Lawinen bedrohten Straßen, Dörfer waren von der Außenwelt abgeschnitten, Dächer drohten einzustürzen, Züge fielen tagelang aus. In fünf Landkreisen galt teils mehr als eine Woche lang der Katastrophenfall.
Laut Artikel 12 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetz (BayKSG) können beispielsweise Kommunen Zuschüsse gewährt werden, um "unzumutbare Belastungen" abzuwenden.
Generell können laut Ministerium bei Katastrophen Zuwendungen in Höhe von etwa 80 Prozent der Einsatzkosten gewährt werden. Zur Katastrophenbewältigung bei der Corona-Pandemie habe der Freistaat eine Richtlinie erlassen, die eine Erstattung - nach bestimmten Vorgaben - auch von 100 Prozent vorsehe.